Die Schufa ist eine Auskunftei, die Informationen über die finanzielle Situation von Verbrauchern und Unternehmen sammelt und speichert.
Diese Informationen werden von den Vertragspartnern der Schufa, wie Banken, Kreditkartenunternehmen, Telekommunikationsanbietern und anderen Finanzinstituten, bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch andere finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise Kontokorrentkredite oder offene Rechnungen bei Versandhäusern an die Schufa gemeldet werden.
Die Schufa gibt anhand der gespeicherten Daten
Auskunft darüber,
ob eine Person in der Vergangenheit finanzielle Verpflichtungen fristgerecht erfüllt hat
oder ob es möglicherweise Zahlungsschwierigkeiten gab.
Ein P-Konto, auch bekannt als Pfändungsschutzkonto, ist ein spezielles Bankkonto, das vor Pfändungen geschützt ist. Jedes einzelne Konto (wie bpsw. Girokonto) kann in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden, wobei max. eines pro Person existieren darf.
Es dient dazu, sicherzustellen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen weiterhin über einen bestimmten Betrag verfügen können, selbst wenn Pfändungen auf ihrem Konto erfolgen. Der pfändungsfreie Betrag variiert je nach familiärer Situation und wird gesetzlich festgelegt. Mit einem P-Konto bleibt dieser geschützte Betrag vor Pfändungen durch Gläubiger gesichert, sodass die Grundversorgung gewährleistet ist.
Verschuldete haben oft keine andere Wahl als ein P-Konto anzulegen. Aber präventiv ist es nicht zu empfehlen. Denn es sind weiterhin Kontogebühren zu zahlen und die Funktionen sind eingeschränkt.
Bei Einrichtung eines P-Kontos wird die Information an die SCHUFA oder andere Auskunfteien gemeldet, um sicherzustellen, dass keine weiteren P-Konten bestehen. Diese Information darf jedoch nur zu diesem Zweck übermittelt und gespeichert werden.
Denn in der Regel kommt ein P-Konto erst im Falle einer Insolvenz oder bei Ansprüchen von Schuldnern zum Einsatz. Jedoch können Weshalb Sparkassen und Banken die Einrichtung eines P-Konto sicherheitshalber mit der Schufa abgleichen. Denn es darf nur EIN einziges P-Konto angelegt werden.
Inhaber des Kontos müssen im Umwandlungsschreiben daher versichern, dass Sie nicht bereits ein weiteres P-Konto führen.
Dieses P-Konto wird eingerichtet, um sicherzustellen, dass ein bestimmter Grundbetrag vor Pfändungen geschützt ist und der Kontoinhaber weiterhin Zugang zu seinem Geld hat. Die Einrichtung eines P-Kontos darf dabei nicht automatisch zu einem negativen Schufa-Eintrag führen. Die Schufa sammelt Informationen über finanzielle Verpflichtungen, Zahlungsverzug oder -ausfälle, aber nicht über die Eröffnung eines P-Kontos. Es ist wichtig zu beachten, dass die Schufa nur relevante Informationen von ihren Vertragspartnern erhält und keine automatische Verbindung zwischen einem P-Konto und einem Schufa-Eintrag besteht.
Dabei ist wichtig zu erkennen, dass
die Meldung eines P-Kontos an die Schufa an sich keinen negativen Einfluss auf die Bonität der betreffenden Kontoinhaber hat.
Die Information darüber, wer ein P-Konto führt, darf nur an eine andere Bank weitergegeben werden, bei der ein neues P-Konto eröffnet werden soll.
Wenn jedoch ein Vertrag mit bspw. einem Internet- oder Telefonanbieter abgeschlossen wird, darf diese Information zum umgewandelten P-Konto nicht weitergegeben werden.
Sobald aber eine Kontopfändung besteht, werden Gläubiger aus gesetzlicher Verpflichtung des Kreditinstituts (nach ZPO) bei Umwandlung des gepfändetetn Konto zu einem P-Konto, darüber informiert.
Das ist am Ende der entscheidende Punkt. Auch wenn alleine die Tatsache, dass Sie ein P-Konto haben, nicht problematisch sein muss, ist es dennoch möglich, dass potenzielle Kreditgeber oder Vermieter die Tatsache, dass Sie ein P-Konto haben, als Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten interpretieren könnten. In solchen Fällen könnte es sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirken.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung über die Gewährung eines Kredits oder den Abschluss eines Mietvertrags nicht allein von der Schufa abhängt. Weitere finanzielle Faktoren wie Ihr Einkommen, Ihre Beschäftigungsgeschichte und Ihre allgemeine finanzielle Situation werden ebenfalls berücksichtigt.
Ein P-Konto sollte somit Ihre Bonität nicht langfristig beeinträchtigen, solange Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen und Ihre Rechnungen rechtzeitig begleichen.
Laut § 909 Abs. 2 ZPO muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden, sobald die Funktion des P-Konto beendet ist.
Ablauf der Löschung:
Wenn Sie Ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln lassen oder es bei Ihrer Bank kündigen, wird der entsprechende Eintrag bei der Schufa gelöscht. Allerdings kann es zu Verzögerungen kommen und nicht immer erfolgt die Löschung sofort.
Normalerweise informiert Ihre Bank die Schufa über die Löschung Ihres P-Kontos. Schließlich hat die Bank zuvor auch die
Schufa über die Einrichtung des Pfändungsschutzes informiert. Es kommt jedoch gelegentlich vor, dass die Bank die Meldung über das erloschene P-Konto versäumt. In solchen Fällen ist es ratsam, aktiv zu werden und
die Bank aufzufordern, die entsprechende Information an die Schufa weiterzuleiten. Dadurch wird sichergestellt, dass der P-Konto-Eintrag ordnungsgemäß gelöscht wird.
Der Eintrag über Ihr P-Konto bei der Schufa ist hauptsächlich für andere Banken von Bedeutung. Andere Stellen oder Unternehmen, die Auskünfte über Sie einholen, erhalten normalerweise keine Informationen darüber.
Somit spielt die Löschung des P-Konto-Eintrags nur dann eine Rolle, wenn Sie beabsichtigen, bei einer anderen Bank ein neues Konto zu eröffnen. In solchen Fällen könnte die Bank Ihre Anfrage ablehnen, wenn sie sieht, dass Sie ein P-Konto besitzen.
Wenn Sie nur vorhaben, mit Ihrem P-Konto zu einer anderen Bank zu wechseln, haben Sie oft nicht genügend Zeit, auf die Löschung des Eintrags zu warten. Um sicherzustellen, dass Sie in der Zwischenzeit weiterhin den Pfändungsschutz haben,
müssen Sie nach der Kündigung des bisherigen P-Kontos schnellstmöglich Ihr neues P-Konto einrichten lassen. Dafür bitten Sie Ihre alte Bank schriftlich um eine Bestätigung, dass Ihr P-Konto gelöscht wurde. Diese Bestätigung reichen Sie bei der neuen Bank ein. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie den erforderlichen Pfändungsschutz nahtlos gewährleisten können.
In der Vergangenheit haben sich einige Kreditinstitute gelegentlich geweigert, ein P-Konto in ein normales Konto zurückzuführen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Recht zur Rückumwandlung ausdrücklich klargestellt. Gemäß § 850k Abs. 5 ZPO kann dies jederzeit mit einer Frist von 4 Geschäftstagen zum Monatsende verlangt werden, selbst wenn das Konto noch gepfändet ist.
Bei der Rückumwandlung gelten wieder die früheren Vereinbarungen für das Girokonto.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das P-Konto insgesamt zu kündigen, falls man das Konto nicht länger bei der betreffenden Bank führen möchte.
Vor einer Rückumwandlung ist es wichtig zu prüfen, ob der Schutz des P-Kontos tatsächlich nicht mehr benötigt wird. Dies kann der Fall sein, wenn Pfändungen tatsächlich erledigt sind, kleinere Pfändungen beglichen werden sollen, kein Insolvenzverfahren anhängig ist und auch keine Verrechnung aufgrund von Bankforderungen droht.
Es ist
zu beachten, dass das Guthaben auf dem Konto nach Beendigung der
P-Konto-Funktion keinen speziellen Schutz mehr genießt.
Daher ist es wichtig, die individuelle Situation sorgfältig zu prüfen, bevor eine Entscheidung zur Beendigung des P-Kontos getroffen wird.
*Termine am Samstag immer nur am ersten Samstag des Monats und nur für Berufstätige oder selbständig tätige, wenn ein Termin unter der Woche nicht möglich ist. Telefonate können Samstags nicht entgegengenommen werden! Sonntag und Feiertage geschlossen.