Insolvenzverfahren | SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V.

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Wie läuft ein Insolvenzverfahren in 2024 ab?

Bevor die eigentliche Insolvenz starten kann, muss der Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Die Gläubiger müssen darüber informiert werden, wie der Schuldner plant, seine Schulden zu begleichen. Schlägt dieser Versuch fehl, geht das Insolvenzverfahren in die nächste Phase. Nun kann der Schuldner die Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht anmelden.


Wird der Antrag angenommen, leitet das
Insolvenzgericht einen weiteren Einigungsversuch ein. Sind die Gläubiger auch mit diesem nicht einverstanden, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt, der für die Verwertung des pfändbaren Vermögens des Schuldners zuständig ist. Wurde die Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt, folgt der Schlusstermin. Ergeben sich keine Einwände, wird das offizielle Verfahren abgeschlossen.

Die Pflichten des Schuldners

Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode. In diesem Zeitraum muss der Schuldner strenge Regeln befolgen. Unter anderem darf er keine neuen Schulden anhäufen. Kommt diese Phase zu ihrem Ende, kann dann die Restschuldbefreiung erfolgen. Alle noch offenen Forderungen gegen den Schuldner werden ungültig und er kann schuldenfrei in die Zukunft starten.


Ein
Insolvenzverfahren läuft drei Jahre, sofern der Schuldner seinen Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 gestellt hat. Hinzuzurechnen ist jedoch die benötigte Vorbereitungszeit.

Ablauf eines Insolvenzverfahren: Zwei Mögliche Optionen gibt es

Option 1 Option 2
Ausgangspunkt “natürliche Person" Aktuell nicht selbstständig ODER selbstständig gewesen und weniger als 20 Gläubiger & KEINE Forderungen aus Arbeitsverhältnissen Noch Selbständig / ehemals Selbstständig und mehr als 20 Gläubiger ODER Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
Mögliche Arten der Insolvenz Privatinsolvenz Verfahren Unternehmerinsolvenz / Regelinsolvenz
Einigungsversuch Außergerichtlicher Einigungsversucht / Entschuldung OHNE Insolvenzverfahren, wenn 100% der Gläubiger zustimmen.
Antragstellung Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen . Dies geschieht, da in Folge der fehlenden Zustimmung aller Gläubiger Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen auf Eröffnung der Regelinsolvenz. Dieser kann ohne vorherigen Schuldenbereinigungsplan an das zuständige Amtsgericht gestellt werden
Anbahnung der Verfahrenseröffnung Prüfung der Insolvenzfähigkeit durch ein Gericht und ob ein Schuldenbereinigungsplan Erfolg hätte. Hier genügt es, wenn 50% der Gläubiger zustimmen. Scheitert auch dieser Plan, folgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Anträge auf: Insolvenzeröffnung Erteilung der Restschuldbefreiung Ggf. Prozesskostenhilfe
Insolvenzverfahren. Dauer: 3 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zuweisung eines Treuhänders / Insolvenzverwalters Vermögensverwertung und Forderungsanmeldung. Bekanntmachung des Schlusstermins. WOHLVERHALTENSPERIODE Zuweisung eines Treuhänders / Insolvenzverwalters Vermögensverwertung und Forderungsanmeldung. Bekanntmachung des Schlusstermins. WOHLVERHALTENSPERIODE
Gläubigerversammlung Keine obligatorische Versammlung Obligatorische Versammlung der Gläubiger
Insolvenzplan Bekanntmachung des Schlusstermins. Möglichkeit zur Einbringung eines Insolvenzplans
Verfahrensende Entschuldung: Restschuldbefreiung nach 6 Jahren Ausnahmen: -Geldbußen -Zivilrechtliche Forderungen aus vorsätzlicher unerlauber Handlung Verurteilte Steuerhinterziehung Unterhaltspflichtverletzung (2.-4. auf Antrag) Entschuldung: Abwicklung des Verfahrens nach Tilgung der Schulden Ausnahmen: -Geldbußen -Zivilrechtliche Forderungen aus vorsätzlicher unerlauber Handlung Verurteilte Steuerhinterziehung Unterhaltspflichtverletzung (2.-4. auf Antrag)

Möglicher Ablauf einer Insolvenz - Zusätzlich als Grafik

Kreislauf Grafik Privat oder Firmeninsolvenz

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Der Bauträger ist nicht nur für Bebauung, sondern auch für Verkauf des Grundstücks mit verantwortlich. Die Insolvenz kann jeden Bauträger treffen. Ganz unabhängig von Größe oder Erfahrung bei Bauvorhaben.


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