Der SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. begleitet Sie in Ihrem Insolvenzverfahren bei jedem Schritt.
Bevor die eigentliche Insolvenz starten kann, muss der Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Die Gläubiger müssen darüber informiert werden, wie der Schuldner plant, seine Schulden zu begleichen. Schlägt dieser Versuch fehl, geht das Insolvenzverfahren in die nächste Phase. Nun kann der Schuldner die Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht anmelden.
Wird der Antrag angenommen, leitet das
Insolvenzgericht einen weiteren Einigungsversuch ein. Sind die Gläubiger auch mit diesem nicht einverstanden, wird das eigentliche
Insolvenzverfahren eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt, der für die Verwertung
des pfändbaren Vermögens des Schuldners zuständig ist. Wurde die Insolvenzmasse an die Gläubiger
verteilt, folgt der Schlusstermin. Ergeben sich keine Einwände, wird das offizielle Verfahren abgeschlossen.
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode. In diesem Zeitraum muss der Schuldner strenge Regeln befolgen. Unter anderem darf er keine neuen Schulden anhäufen. Kommt diese Phase zu ihrem Ende, kann dann die Restschuldbefreiung erfolgen. Alle noch offenen Forderungen gegen den Schuldner werden ungültig und er kann schuldenfrei in die Zukunft starten.
Ein
Insolvenzverfahren läuft drei Jahre, sofern der Schuldner seinen
Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 gestellt hat. Hinzuzurechnen ist jedoch die benötigte Vorbereitungszeit.
Option 1 | Option 2 | |
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Ausgangspunkt “natürliche Person" | Aktuell nicht selbstständig ODER selbstständig gewesen und weniger als 20 Gläubiger & KEINE Forderungen aus Arbeitsverhältnissen | Noch Selbständig / ehemals Selbstständig und mehr als 20 Gläubiger ODER Forderungen aus Arbeitsverhältnissen |
Mögliche Arten der Insolvenz | Privatinsolvenz Verfahren | Unternehmerinsolvenz / Regelinsolvenz |
Einigungsversuch | Außergerichtlicher Einigungsversucht / Entschuldung OHNE Insolvenzverfahren, wenn 100% der Gläubiger zustimmen. | |
Antragstellung | Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen . Dies geschieht, da in Folge der fehlenden Zustimmung aller Gläubiger | Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen auf Eröffnung der Regelinsolvenz. Dieser kann ohne vorherigen Schuldenbereinigungsplan an das zuständige Amtsgericht gestellt werden |
Anbahnung der Verfahrenseröffnung | Prüfung der Insolvenzfähigkeit durch ein Gericht und ob ein Schuldenbereinigungsplan Erfolg hätte. Hier genügt es, wenn 50% der Gläubiger zustimmen. Scheitert auch dieser Plan, folgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. | Anträge auf: Insolvenzeröffnung Erteilung der Restschuldbefreiung Ggf. Prozesskostenhilfe |
Insolvenzverfahren. Dauer: 3 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Zuweisung eines Treuhänders / Insolvenzverwalters Vermögensverwertung und Forderungsanmeldung. Bekanntmachung des Schlusstermins. WOHLVERHALTENSPERIODE | Zuweisung eines Treuhänders / Insolvenzverwalters Vermögensverwertung und Forderungsanmeldung. Bekanntmachung des Schlusstermins. WOHLVERHALTENSPERIODE |
Gläubigerversammlung | Keine obligatorische Versammlung | Obligatorische Versammlung der Gläubiger |
Insolvenzplan | Bekanntmachung des Schlusstermins. | Möglichkeit zur Einbringung eines Insolvenzplans |
Verfahrensende | Entschuldung: Restschuldbefreiung nach 6 Jahren Ausnahmen: -Geldbußen -Zivilrechtliche Forderungen aus vorsätzlicher unerlauber Handlung Verurteilte Steuerhinterziehung Unterhaltspflichtverletzung (2.-4. auf Antrag) | Entschuldung: Abwicklung des Verfahrens nach Tilgung der Schulden Ausnahmen: -Geldbußen -Zivilrechtliche Forderungen aus vorsätzlicher unerlauber Handlung Verurteilte Steuerhinterziehung Unterhaltspflichtverletzung (2.-4. auf Antrag) |
ALLE nötigen Downloads & Formulare zum Thema Insolvenz finden Sie hier: Pfändungstabelle, Insolvenz Checkliste, Aufnahmebogen, Haushaltsplan
Der Bauträger ist nicht nur für Bebauung, sondern auch für Verkauf des Grundstücks mit verantwortlich. Die Insolvenz kann jeden Bauträger treffen. Ganz unabhängig von Größe oder Erfahrung bei Bauvorhaben.
Bauträger entwickeln Neubaugebiete und investieren in gute Lagen, um maximal Profit zu ziehen. Bauträger gehen dabei Bankdarlehen und allgemeine hohe finanzielle Investitionen und damit einhergehende Risiken ein. Dies erhöht dadurch das Risiko der Möglichkeit einer Insolvenz enorm.
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