Die Vorteile, die der Kauf einer Immobilie bei einem Bauträger mit sich bringt, ist, dass alles aus einer Hand ist. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, wird garantiert, dass es reibungslos läuft. Doch diese Garantie gibt es nicht.
Und selbst dann kann es passieren, dass der Vorteil, alles aus einer Hand zu erhalten, schnell zum Nachteil wird. Der Bauträger erscheint nicht mehr und nach kurzer Zeit folgt die Insolvenzbekanntgabe.
Ein Bauträger und die Verträge sollten daher vorab rechtlich und unabhängig von einem Rechtsbeistand geprüft werden. Denn ein (notariell beglaubigter) Kaufvertrag sollte die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung des Grundstücks ausschließen. Die sogenannte Auflassungsvormerkung ist der Anspruch des Käufers, später als Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden. Ein unfertiger Bau wir laut Insolvenzordnung nicht der Vermögensmasse hinzugerechnet. Der Ausschluss der Zwangsvollstreckung im notariellen Kaufvertrag sollte nur diese Möglichkeit zulassen und eine entsprechende Klausel enthalten.
Eine sogenannte Insolvenzausfallversicherung schützt ggf. ebenfalls vor einer Zwangsversteigerung des Gebäudes. Im Falle einer Insolvenz übernimmt der Versicherer die finanziellen Aufwände inklusive Mehraufwand für die restliche Fertigstellung des Bauvorhabens.
Eine solche Insolvenzausfallversicherung bedeutet für den Kunden zusätzliche Sicherheit. Sich als Käufer und zukünftiger Eigentümer abzusichern, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wurde, kann damit für zusätzliche Sicherheit sorgen. Die Kosten trägt das Bauunternehmen.
>> Lesen Sie weitere Grundlagen in unserer Übersicht zu Bauträger-Insolvenzen.
Wohnungskäufer können hoffen, dass der Bau aufgrund des Fortschritts von einem anderen Bauträger weitergeführt wird.
Es ist sehr wahrscheinlich mit hohem Aufwand verbunden, einen Bauträger zu finden, der den Bau weiterführen wird. Vor allem wird der Bauträger keine Haftung für bereits erfolgte Bauleistungen durch andere Bauträger übernehmen.
Der Insolvenzverwalter würde, im Falle einer Weiterführung, jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, mehr Geld für die Insolvenzmasse zu gewinnen.
Die Kosten werden dadurch sehr wahrscheinlich deutlich steigen… Denn es müssen neue Bauleiter, Materialien & Handwerker gefunden werden. Das ist alles mit zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwänden verbunden.
Zudem verzögert sich die Fertigstellung und andere Pläne müssen aufgeschoben werden, was für betroffen aus beruflichem oder privatem Umfeld wenig erfreulich sein sollte…
Das Verfahren kann sich sehr lange hinziehen, kostet Zeit und Ressourcen. Für die Nerven eine zusätzliche Belastung, neben den Alltäglichen Herausforderungen.
Zusätzliche Kosten, wie Anwaltskosten etc. sind zu befürchten. Der Stand des Bauvorhabens muss daher von einem Bausachverständigen festgestellt werden. Sind Familienangehörige, Bekannte oder andere Investoren am Projekt beteiligt, kommen Käufer zudem in Erklärungsnot und müssen ein gutes Konzept vorlegen.
Unabhängig von der Art der Absicherung sollten Käufer zudem stets prüfen lassen, ob das Kreditinstitut, das das Bauprojekt für den Bauträger finanziert, sich nicht schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Eine Haftung der Bank kommt in Betracht, wenn diese einem Interessenkonflikt unterlag oder über einen Wissensvorsprung in Bezug auf die finanzielle Situation verfügte. Denn es kommt trotz bekannter Haftungsrisiken der Banken weiterhin häufig vor, dass diese institutionell mit dem Bauträger zusammenwirken.
Käufer und Eigentümer sollten vor der Vertragsunterzeichnung den Bauträgervertrag, die Teilungserklärung und die Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen lassen. Besonders auf rechtliche Fallstricke und benachteiligende Regelungen zu Lasten der Käuferseite.
Zudem sollten Versicherungen (siehe oben) und weitere zugehörige Baugewährleistungen und Garantien vorhanden sein und ebenfalls geprüft werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den Zahlungskonditionen gegeben werden, um sich vor möglichen Risiken im Falle einer Insolvenz des Bauträgers zu schützen.
Der Verband "Wohnen im Eigentum" fordert gesetzlichen Schutz für Käufer bei Bauträgerinsolvenzen, z. B. durch Verzicht auf Abschlagszahlungen bis zur Bezugsfertigkeit oder Absicherung dieser Zahlung durch Versicherungen.
Sobald das Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgerichts eröffnet wird, verliert der Schuldner die Möglichkeit über sein Vermögen zu verfügen (§ 80 InsO) Gleichzeitig findet ein Vollstreckungsverbot durch die Gläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung statt. Das Insolvenzverfahren wird von der zentralen Person des Insolvenzverwalter gemanaged, welche vom Insolvenzgericht ernannt wird. Der Insolvenzverwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu identifizieren. Diese wird während des Insolvenzverfahrens in möglichst hoher Menge gesammelt und die Forderungen der Gläubiger befriedigt.
>> Weitere Details zum Insolvenzverfahren finden Sie unter der Seite "Firmeninsolvenz"
Ein besonderes Problem tritt auf, wenn der Käufer während der Insolvenz des Bauträgers den Bauträgervertrag kündigt. Gründe der Kündigung können eine verzögerte Fertigstellung oder schwerwiegende Mängel sein. Aber der Grund ist hier erst einmal zweitrangig, die Folgen einer voreiligen Kündigung können jedoch gravierend sein. Die im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung (siehe oben) wird dadurch unwirksam, da sie von der schuldrechtlichen Forderung abhängig ist. Das bedeutet, dass sie mit dieser Forderung verknüpft ist. Als Konsequenz kann der Insolvenzverwalter die Löschung der Vormerkung bewilligen, ohne dem Käufer den Kaufpreis aus der Insolvenzmasse erstatten zu müssen. Daher kann die Kündigung hier erhebliche Auswirkungen haben.
Für Käufer und Eigentümer ist es ratsam, vor einer möglichen Kündigung des Bauträgervertrags in der Insolvenzphase rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann die individuelle Situation prüfen, mögliche Auswirkungen der Kündigung erläutern und alternative Handlungsoptionen aufzeigen. Es ist auch wichtig, die Vertragsunterlagen sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass potenzielle Konsequenzen einer Kündigung vollständig verstanden werden. Auf diese Weise können Käufer und Eigentümer informierte Entscheidungen treffen und ihre Interessen bestmöglich schützen.
Nehmen Sie zudem zu einem Rechtsanwalt für Bauwesen Kontakt auf und beziehen Sie unser
professionelle Schuldenberatungsstelle mit ein. Gerne helfen wir bei Wahl der richtigen Kanzlei für Baurecht weiter.
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