Konto gepfändet? Wir helfen Ihnen!
Mit einer erstellten P-Konto-Bescheinigung erhöhen Sie nach der Kontopfändung durch Ihre Gläubiger den Freibetrag auf Ihrem P-Konto, sodass Sie schon bald wieder die Kontrolle über Ihr eigenes Guthaben bekommen.
Bundesweit
Wir bieten Ihnen bundesweit die Erstellung einer P-Konto Bescheinigung an.
Neben Sozialleistungsträgern wie dem Jobcenter und Familienkassen, die dazu verpflichtet sind, Ihnen diese Bescheinigungen auszustellen, ist dies ebenfalls bei uns möglich.
Wir als Schuldnerberatungsstelle, sind ein passender Ansprechpartner.
Guthaben
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Gewisse einmalige
Sonderleistungen
wie Kosten für eine Schülerfahrt, die Erstausstattung für die Wohnung, Kleidung oder Ausgaben bei der Geburt eines Kindes,
sind nicht pfändbar.
Wenn Sie vom geschützten monatlichen Guthaben nicht alles verbrauchen, kann dieses bis zum Ende des nächsten Monats verbraucht werden. Im übernächsten Monat ist das aber nicht mehr möglich.
Erfahrung
Über 14 Jahre Erfahrung im Bereich der Pfändungsschutz-Konto Verwaltung & Berechnung der Freibeträge. Ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht steht uns dabei zur Seite.
In dieser Zeit konnten wir eine Menge zufriedene Klientinnen und Klienten bei der P-Konto Bescheinigung unterstützen.
Berechnen Sie Ihren persönlichen P-Konto Freibetrag und erhalten Sie eine bundesweite Bescheinigung, um diesen zu erhöhen.
Folgende Ausgangssituationen, bei denen Sie heute aktiv werden sollten:
Wie hoch ist der gesetzliche Grundfreibetrag 2024 / 2025
Aktuell beträgt der Grundfreibetrag eines P-Kontos 1.340,00 Euro pro Kalendermonat (Stand: 23.02.2024).
In der neuen Pfändungstabelle für 2024 / 2025 wurde der monatlich pfändungsfreie Betrag auf 1.409,99 Euro angehoben nach §§ 899 ZPO Abs. 1 in Verbindung mit §§ 850c Abs. 1 iVm Abs.4 ZPO. Das ist eine Erhöhung um etwa 90 Euro im Vergleich zur Pfändungstabelle der letzten zwei Jahre 2022 / 2023. Für Unterhaltspflichtige, die einer Person Unterhalt zahlen müssen, beträgt der Freibetrag ab 01.07.2024 insgesamt 2050,00 Euro pro Kalendermonat. Der nicht pfändbare Betrag ist umso größer, je mehr Personen Sie Unterhalt zahlen müssen.
Manchmal stehen Schuldnern weitere gesetzlich geschützte Geldbeträge zu,
die über den genannten Grundfreibetrag hinausgehen. In diesen Fällen kann der Freibetrag für das P-Konto, mithilfe einer P-Konto Bescheinigung, weiter erhöht werden.
§ 902 Nr. 1 bis 6 ZPO regelt, in welchen Fällen eine Erhöhung des Freibetrags bescheinigt werden kann.
Fälle für weitere Erhöhung des Grundfreibetrags des P-Konto:
➜
bei gesetzlichen Unterhaltsplichten für bis zu 5 Personen
➜
Empfang von Sozialleistungen nach dem
SGB II,
SGB XII oder dem
AsylbLG
➜ Zahlungen, die den
Mehraufwand aufgrund eines Körper- oder Gesundheitsschadens ausgleichen sollen (§ 54 SGB I)
➜
Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
➜
Kindergeld und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder
➜
Einmalige Sozialleistungen
Mit einer entsprechenden
P-Konto-Bescheinigung bleibt Ihnen bei einer Kontopfändung mehr Geld zur freien Verfügung.
Mein Team für Dich!
P-Konto Freibetrag erhöhen lassen - in 3 Schritten
1. Betrag berechnen
Lassen Sie uns den Betrag berechnen, mit dem sich Ihr
Grundfreibetrag erhöhen lässt. Dieser Betrag dient, neben weiteren relevanten Informationen, als Grundlage für die Bescheinigung.
2. Bescheinigung
Wir erstellen die P-Konto Bescheinigung im Anschluss für Sie. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie diese per Post, die Sie anschließend Ihrer Bank vorlegen können.
3. Bank
Die durch eine P-Konto Bescheinigung nachgewiesenen Erhöhungsbeträge gelten vom Gesetz als nicht von der Pfändung umfasst. Ihre Bank muss diese nach sorgfältiger Prüfung, im Falle der Berechtigung, zur Verfügung stellen.
P-Konto Freibetrag berechnen & erhöhen lassen
Um Ihr Anliegen ordnungsgemäß ausführen zu können, füllen Sie dieses nachfolgendes Formular vollständig aus. Nur mit diesen Informationen können wir prüfen, wie hoch der Freibetrag ausfallen kann. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen zeitnah in Verbindung.
Danke, dass Sie uns kontaktiert haben.
Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Hoppla, beim Senden Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten.
Bitte versuchen Sie es später erneut.
Wir möchten Sie auf Folgendes hinweisen: Aufgrund der zunehmenden Bürokratie sind wir gezwungen, für die Ausstellung der Pfändungsschutz-Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO gemäß §§ 902 und 904 ZPO einen Kostenbeitrag zu erheben.
Dieser Betrag ist im Voraus zu entrichten und kann ganz einfach an die unten stehende Bankverbindung überwiesen werden:
Sollten Sie die Bescheinigung dringend benötigen, haben Sie die Möglichkeit, eine Sofort-Überweisung zu tätigen oder den Betrag persönlich in unserer Zentrale in 70771 Leinfelden in bar vorbeizubringen (bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin).
Für Terminvereinbarungen und Rückfragen können Sie uns auch über WhatsApp unter der Nummer 015732478936 kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e.V.
Banken sind lediglich verpflichtet, bei Pfändungen den Grundfreibetrag zu beachten. Alle individuellen Erhöhungen des Pfändungsfreibetrags müssen Sie über eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO nachweisen, bevor die Bank diese berücksichtigt.
Solange diese der Bank, bei der Sie das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) haben, nicht vorliegt, gilt lediglich der Grundfreibetrag als unpfändbar. Das heißt, das Institut zahlt an die Gläubiger aus, Ihnen verbleiben lediglich 1499,99 Euro, obwohl Ihnen eine erheblich höhere nicht pfändbare Summe zustehen würde.
ALLE nötigen Downloads & Formulare zum Thema Insolvenz finden Sie hier: Pfändungstabelle, Insolvenz Checkliste, Aufnahmebogen, Haushaltsplan
Eine Kontopfändung ist das Ergebnis einer Vollstreckungsmaßnahme, die ein Gläubiger gegen einen Schuldner einleitet.
>> Ein regelrechter Albtraum für betroffene Schuldner:
Die Pfändung wird vom zuständigen Gerichtsvollzieher ausgeführt und auf dem betroffenen Konto vermerkt. Erfahren Sie hier, was im Fall der Kontopfändung beachtet werden sollte.
Wenn der Geldbetrag, der in einem Monat auf das Konto des Schuldners eingezahlt wird, den festgelegten Freibetrag überschreitet oder der Kontoinhaber nicht die gesamte Summe verbraucht, wird das Geld vorerst auf ein Unterkonto des P-Kontos transferiert und nicht sofort an die Gläubiger weitergeleitet.
Dieses Unterkonto wird als (PSK-)Auskehrungskonto bezeichnet.
Es können finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise Kontokorrentkredite oder offene Rechnungen bei Versandhäusern an die Schufa gemeldet werden.
Die Schufa gibt anhand der gespeicherten Daten Auskunft darüber, ob eine Person in der Vergangenheit finanzielle Verpflichtungen fristgerecht erfüllt hat oder ob es möglicherweise Zahlungsschwierigkeiten gab.
Doch wird automatisch auch ein P-Konto gemeldet?
*Termine am Samstag immer nur am ersten Samstag des Monats und nur für Berufstätige oder selbständig tätige, wenn ein Termin unter der Woche nicht möglich ist. Telefonate können Samstags nicht entgegengenommen werden! Sonntag und Feiertage geschlossen.