Bei einer Firmeninsolvenz helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen bestmöglich abzusichern

  • Kostenfreie unverbindliche Erstberatung & einige Vorteile in der Zusammenarbeit mit uns.
  • Schnell: Termin innerhalb weniger Stunden.
  • Starten Sie mit uns innerhalb von ab 6 Stunden ganz unabhängig von Ihrem Firmensitz Ihre Firmeninsolvenz bzw. Unternehmensinsolvenz.
  • Bundesweit & unabhängig ist unser Experten-Team für Sie zur Firmeninsolvenz oder Insolvenz für Selbstständige Unternehmer für Sie da.
  • Über 12 Jahre Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenz-Beratung


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Insolvenzberatung für Firmen & Unternehmen

Zu hohe Ansprüche an den eigenen Anteil, Forderungen vom Finanzamt, Wirtschaftskrisen & Inflation, Lieferkettenprobleme…?
Es gibt viele Gründe für die Entstehung einer finanziellen Notlage einer Firma.


Ablauf & Vorteil unserer Insolvenzberatung:

  1. Wir klären Sie über die Möglichkeit der Firmeninsolvenz auf.
  2. Wir unterstützen Sie, bei der Anmeldung der Insolvenz. Insolvenzanträge führen wir.
  3. Und zwar schnell: In der Regel können wir die Insolvenz innerhalb eines Tages online und telefonisch organisieren.
  4. Wir lassen Ihnen alle wichtigen Dokumente zukommen. Und wir helfen Ihnen, diese zu verstehen und auszufüllen.
  5. Die Geschwindigkeit der Abwicklung ist unter anderem von der Gesellschaftsform Ihres Unternehmens abhängig. Geben Sie im Beratungsformular am Ende der Seite daher bitte alle Informationen an.
  6. Beginnen Sie noch heute Ihren Weg aus den roten Zahlen.


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Firmeninsolvenz auf einen Blick!

Was ist für Unternehmen in 2024 grundlegend zu beachten?


Was ist eine Firmeninsolvenz?


Eine Firmeninsolvenz ist ein Verfahren, bei dem eine Firma ihre Schulden nicht mehr begleichen kann und daher insolvent wird. Gerade in Zeiten von Rezession, Inflation und Problemen mit Lieferketten, steigen die Risiken für Unternehmen für eine Insolvenz an.
Es gibt verschiedene Arten von Insolvenzverfahren, die je nach Art und Größe des Unternehmens angewendet werden können. Grundsätzlich gibt es drei Arten von
Insolvenzverfahren: Regelinsolvenz, vereinfachte Insolvenz und Eigenverwaltung.


Viele Unternehmen sind früher oder später von Zahlungsunfähigkeit bedroht.


Entstehen über die Maßen Verbindlichkeiten, die sich nicht mit Einnahmen bedienen lassen, kommt es zur Zahlungsunfähigkeit. Wenn offene Verbindlichkeiten länger als drei Wochen nicht getilgt können, ist die Insolvenz des Unternehmens ist die notwendige Folge.

  1. Ein weiterer Grund für eine Insolvenzanmeldung ist die Überschuldung des Unternehmens: Die Schulden übersteigen das Betriebsvermögen und sind nicht mehr gedeckt.
  2. Es gibt verschiedene Arten von Insolvenzverfahren für Firmen, die je nach Art und Größe des Unternehmens angewendet werden können. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Insolvenzverfahren (im Firmeninsolvenz-FAQ näher erläutert):
  3. Regelinsolvenz
  4. Vereinfachte Insolvenz
  5. Eigenverwaltung


Ein Insolvenzverfahren muss nicht nur Gläubiger berücksichtigen.


Der Erhalt des Unternehmens durch Restrukturierung(Sanierung oder auch Umstrukturierung) und damit finanzielle Sanierung sollte ebenfalls ein Fokus sein. Zudem können Risiken mit schmerzhaften Folgen, wie etwa "Ablehnung einer Insolvenz mangels Massedurch Beratung und Ausreichend Wissen im Vorfeld vermieden werden. Mein Experten Team und ich, einer der in Deutschland erfolgreichsten zertifizierten Schuldner- und Insolvenzberatern sowie Unternehmers- und Vermögensschutzberatern stehen ihnen zur Unternehmen-Weiterführung sowie der Gewerbefreigabe vor und im Insolvenzfahren zu Verfügung.


Für einen Firmeninsolvenz-Antrag sollten Sie sich im Vorfeld von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht oder professionellem Schuldenberater beraten lassen. Denn es gibt viele unnötig finanziell schmerzhafte Fehler, die mittels Fachwissen vermieden werden können, wie bspw. die Insolvenzverschleppung.

Insolvenz für Selbstständige Unternehmerinnen & Unternehmer

Wann dürfen Selbstständige Insolvenz beantragen?


Nur unter bestimmten Umständen ist es Ihnen als Selbstständigem (Unternehmer) erlaubt, eine Insolvenz in Erwägung zu ziehen. Hierbei muss eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Situation vorliegen, aus welcher hervorgeht, dass Sie als Selbstständiger entweder bereits zahlungsunfähig ist oder dies in naher Zukunft sein wird.


Die präzise Definition der Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner findet sich in § 17 Abs. 2 InsO:

"Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Schuldner nicht in der Lage sind, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Sie dann zahlungsunfähig sind, wenn Sie aufgehört Haben, Zahlungen zu leisten."


§ 18 Abs. 2 InsO definiert eine drohende Zahlungsunfähigkeit wie folgt:

"Sie als Schuldner drohen zahlungsunfähig zu werden, wenn Sie voraussichtlich nicht in der Lage sind, Ihre bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen."


In der Praxis bedeutet dies, dass eine Insolvenz für Sie als möglicherweise Selbstständigem in Betracht gezogen werden kann. Und zwar, wenn Sie innerhalb von drei Wochen Liquiditätsengpässe von mindestens 10 Prozent aufweisen sollten und Sie NICHT davon ausgehen, dass Sie die Engpässe in naher Zukunft begleichen können.


Vor allem, wenn Sie als Selbstständiger Unternehmer in Insolvenz gehen, sollten Sie unbedingt die Unterstützung einer kompetenten Schuldnerberatung, aber mindestens eine unverbindliche Erstberatung in Anspruch nehmen.


Denn in der Regel haften Sie als selbstständige Einzelperson bei der
Firmeninsolvenz mit Ihrem Privatvermögen. Wir gehen mit Ihnen telefonisch jeden Schritt im Detail durch und nehmen uns die Zeit, Sie auf Ihre Rechte aufmerksam zu machen. Ein Vorteil ist zum Beispiel, dass Sie während der Insolvenz Ihr Geschäft weiter führen können und so nach Möglichkeit schneller aus der Schuldenfalle herauskommen.


ALLE nötigen Downloads & Formulare zum Thema Insolvenz finden Sie hier:

Pfändungstabelle, Insolvenz Checkliste, Aufnahmebogen, Haushaltsplan



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FAQ - Insolvenz für Firmen und Unternehmen

  • Was genau ist eine Regelinsolvenz für Firmen?

    Die Regelinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, Selbstständigen oder Freiberuflers dient. Im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz, die für private Personen vorgesehen ist, richtet sich die Regelinsolvenz speziell an Unternehmen.


    Der Antrag auf Regelinsolvenz kann entweder vom Unternehmer selbst gestellt werden, wenn er zahlungsunfähig ist und keine Aussicht auf Besserung besteht, oder von Gläubigern, die ihre offenen Forderungen nicht mehr durchsetzen können.

    Im Verfahren wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Vermögenswerte des Unternehmens verwaltet und die Gläubiger befriedigt, soweit dies möglich ist.


    Das Ziel der Regelinsolvenz ist es, das Vermögen des Unternehmens gerecht unter den Gläubigern aufzuteilen und eine geordnete Abwicklung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. 


    Dabei können auch Maßnahmen wie ein Insolvenzplan oder eine Sanierung in Eigenverwaltung zum Einsatz kommen, um eine Insolvenz abzuwenden oder das Unternehmen fortzuführen.


    Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne jederzeit.

  • Was ist Insolvenz im Eigenverwaltungsverfahren?

    Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein rechtlicher Rahmen für Unternehmen, die sich bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufstellen möchten. 


    Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren behält die Geschäftsführung bei einem Eigenverwaltungsverfahren die unternehmerische Verantwortung und steuert die Sanierung selbst. 


    Welche Vorteile bietet das Eigenverwaltungsverfahren?


    Das Eigenverwaltungsverfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Sanierung selbst in die Hand zu nehmen und weiterhin am Markt aktiv zu sein. Im Vergleich zum regulären Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, behält die Geschäftsführung ihre volle unternehmerische Verantwortung. Dadurch ist es möglich, schneller und flexibler auf die Herausforderungen des Marktes zu reagieren.


    Außerdem bietet das Eigenverwaltungsverfahren die Möglichkeit, in Eigenregie einen Sanierungsplan zu erstellen. Dieser Plan kann auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten werden. Dadurch können die Sanierungsmaßnahmen effektiver gestaltet und schneller umgesetzt werden.men für Unternehmen, die sich bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufstellen möchten. 


    Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren behält die Geschäftsführung bei einem Eigenverwaltungsverfahren die unternehmerische Verantwortung und steuert die Sanierung selbst. 

  • Was bedeutet vereinfachte Insolvenz für Unternehmen?

    Im Gegensatz zum herkömmlichen Insolvenzverfahren gibt es im vereinfachten Insolvenzverfahren einige Unterschiede


    Ein Beispiel hierfür ist, dass der Berichtstermin entfällt, bei dem die Gläubiger über die Rettung und Sanierung eines Unternehmens entscheiden. Statt eines Insolvenzverwalters wird ein Treuhänder bestellt, um das Verfahren zu überwachen und zu steuern.


    Das vereinfachte Insolvenzverfahren bietet auch einige Vorteile, wie beispielsweise eine schnellere Abwicklung und eine höhere Erfolgsquote bei der Sanierung von Unternehmen. Es richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.


    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das vereinfachte Insolvenzverfahren nicht für alle Unternehmen geeignet ist und dass es auch einige Nachteile hat. Zum Beispiel können die Kosten höher sein als bei einem herkömmlichen Insolvenzverfahren und es kann schwieriger sein, neue Investoren zu gewinnen.


    In jedem Fall ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Schulden &  Insolvenzberater zu konsultieren, um zu entscheiden, ob das vereinfachte Insolvenzverfahren die richtige Wahl ist.

Erfahren Sie mehr: Weitere Themen rund die Firmen- & GmbH-Insolvenz

Lesen Sie auch: GmbH trotz drohender Insolvenz erfolgreich weiterführen


Oftmals ist die Insolvenz nur noch als letzte Möglichkeit vorhanden. Den Überblick zu behalben Sie vor drastischen Fehlern und weiteren finanziellen Schwierigkeiten bewahren.


Als Geschäftsführer einer GmbH können Sie sich mit folgenden Hinweisen eine Übersicht über nötige Schritte machen.

>> GmbH trotz Insolvenz weiterführen

Lesen Sie auch:
Insolvenz mangels Masse abgelehnt


Ein beantragtes Insolvenzverfahren kann wegen fehlendem Vermögen abgewiesen und damit nicht eröffnet werden. Mit „fehlendem Vermögen“ ist das Vermögen des jeweiligen Unternehmen gemeint, welches eine Insolvenz beantragt hat.

>> Infos: "Ablehnung mangels Masse"

Lesen Sie auch: Schutzschirmverfahren für Unternehmen


Auch wenn es häufig in Artikeln und Medien missverständlich dargestellt wird: Das Schutzschirmverfahren ist bereits ein Insolvenzverfahren.


Was ist das Schutzschirmverfahren für Unternehmen?


Das Schutzschirmverfahren stellt eine spezielle Form der Insolvenz in Eigenverwaltung in Deutschland dar, Dieses Verfahren wurde eingeführt, um Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, eine Chance zur Sanierung zu geben.

>> Schutzschirmverfahren - Alle Infos

Lesen Sie auch: Insolvenzplanverfahren & Insolvenzplan


Das Insolvenzplanverfahren kann sowohl in der Unternehmensinsolvenz als auch in der Privatinsolvenz angewendet werden.

Der Schuldner oder der Insolvenzverwalter erstellt einen Plan zur Sanierung der wirtschaftlichen Situation und Befriedigung der Gläubiger, der dann von den Gläubigern und vom Gericht bestätigt werden muss. Wo & wie kann da das Insovlenzplanverfahren eingesetzt werden?

>> Zum Insolvenzplanverfahren
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