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Zu hohe Ansprüche an den eigenen Anteil,
Forderungen vom Finanzamt, Wirtschaftskrisen & Inflation, Lieferkettenprobleme…?
Es gibt viele Gründe für die Entstehung einer finanziellen Notlage einer Firma.
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Eine Firmeninsolvenz ist ein Verfahren, bei dem eine Firma ihre Schulden nicht mehr begleichen kann und daher insolvent wird. Gerade in Zeiten von
Rezession,
Inflation und Problemen mit Lieferketten, steigen die Risiken für Unternehmen für eine Insolvenz an.
Es gibt verschiedene Arten von Insolvenzverfahren, die je nach Art und Größe des Unternehmens angewendet werden können. Grundsätzlich gibt es drei Arten von
Insolvenzverfahren:
Regelinsolvenz, vereinfachte Insolvenz und Eigenverwaltung.
Entstehen über die Maßen Verbindlichkeiten, die sich nicht mit Einnahmen bedienen lassen, kommt es zur Zahlungsunfähigkeit. Wenn offene Verbindlichkeiten länger als drei Wochen nicht getilgt können, ist die Insolvenz des Unternehmens ist die notwendige Folge.
Der Erhalt des Unternehmens durch Restrukturierung(Sanierung oder auch Umstrukturierung) und damit finanzielle Sanierung sollte ebenfalls ein Fokus sein. Zudem können Risiken mit schmerzhaften Folgen, wie etwa "Ablehnung einer Insolvenz mangels Masse" durch Beratung und Ausreichend Wissen im Vorfeld vermieden werden. Mein Experten Team und ich, einer der in Deutschland erfolgreichsten zertifizierten Schuldner- und Insolvenzberatern sowie Unternehmers- und Vermögensschutzberatern stehen ihnen zur Unternehmen-Weiterführung sowie der Gewerbefreigabe vor und im Insolvenzfahren zu Verfügung.
Für einen Firmeninsolvenz-Antrag sollten Sie sich im Vorfeld von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht oder professionellem Schuldenberater beraten lassen. Denn es gibt viele unnötig finanziell schmerzhafte Fehler, die mittels Fachwissen vermieden werden können, wie bspw. die Insolvenzverschleppung.
Nur unter bestimmten Umständen ist es Ihnen als Selbstständigem (Unternehmer) erlaubt, eine Insolvenz in Erwägung zu ziehen. Hierbei muss eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Situation vorliegen, aus welcher hervorgeht, dass Sie als Selbstständiger entweder bereits zahlungsunfähig ist oder dies in naher Zukunft sein wird.
Die präzise Definition der Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner findet sich in § 17 Abs. 2 InsO:
"Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Schuldner nicht in der Lage sind, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Sie dann zahlungsunfähig sind, wenn Sie aufgehört Haben, Zahlungen zu leisten."
§ 18 Abs. 2 InsO definiert eine drohende Zahlungsunfähigkeit wie folgt:
"Sie als Schuldner drohen zahlungsunfähig zu werden, wenn Sie voraussichtlich nicht in der Lage sind, Ihre bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen."
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Insolvenz für Sie als möglicherweise Selbstständigem in Betracht gezogen werden kann. Und zwar, wenn Sie innerhalb von drei Wochen Liquiditätsengpässe von mindestens 10 Prozent aufweisen sollten und Sie NICHT davon ausgehen, dass Sie die Engpässe in naher Zukunft begleichen können.
Vor allem, wenn Sie als Selbstständiger Unternehmer in Insolvenz gehen, sollten Sie unbedingt die Unterstützung einer kompetenten Schuldnerberatung, aber mindestens eine unverbindliche Erstberatung in Anspruch nehmen.
Denn in der Regel haften Sie als selbstständige Einzelperson bei der
Firmeninsolvenz mit Ihrem Privatvermögen. Wir gehen mit Ihnen telefonisch jeden Schritt im Detail durch und nehmen uns die Zeit, Sie auf Ihre Rechte aufmerksam zu machen. Ein Vorteil ist zum Beispiel, dass Sie während der Insolvenz Ihr Geschäft weiter führen können und so nach Möglichkeit schneller aus der Schuldenfalle herauskommen.
ALLE nötigen Downloads & Formulare zum Thema Insolvenz finden Sie hier:
Pfändungstabelle, Insolvenz Checkliste, Aufnahmebogen, Haushaltsplan
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Die Regelinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, Selbstständigen oder Freiberuflers dient. Im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz, die für private Personen vorgesehen ist, richtet sich die Regelinsolvenz speziell an Unternehmen.
Der Antrag auf Regelinsolvenz kann entweder vom Unternehmer selbst gestellt werden, wenn er zahlungsunfähig ist und keine Aussicht auf Besserung besteht, oder von Gläubigern, die ihre offenen Forderungen nicht mehr durchsetzen können.
Im Verfahren wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Vermögenswerte des Unternehmens verwaltet und die Gläubiger befriedigt, soweit dies möglich ist.
Das Ziel der Regelinsolvenz ist es, das Vermögen des Unternehmens gerecht unter den Gläubigern aufzuteilen und eine geordnete Abwicklung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Dabei können auch Maßnahmen wie ein Insolvenzplan oder eine Sanierung in Eigenverwaltung zum Einsatz kommen, um eine Insolvenz abzuwenden oder das Unternehmen fortzuführen.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne jederzeit.
Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein rechtlicher Rahmen für Unternehmen, die sich bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufstellen möchten.
Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren behält die Geschäftsführung bei einem Eigenverwaltungsverfahren die unternehmerische Verantwortung und steuert die Sanierung selbst.
Welche Vorteile bietet das Eigenverwaltungsverfahren?
Das Eigenverwaltungsverfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Sanierung selbst in die Hand zu nehmen und weiterhin am Markt aktiv zu sein. Im Vergleich zum regulären Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, behält die Geschäftsführung ihre volle unternehmerische Verantwortung. Dadurch ist es möglich, schneller und flexibler auf die Herausforderungen des Marktes zu reagieren.
Außerdem bietet das Eigenverwaltungsverfahren die Möglichkeit, in Eigenregie einen Sanierungsplan zu erstellen. Dieser Plan kann auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten werden. Dadurch können die Sanierungsmaßnahmen effektiver gestaltet und schneller umgesetzt werden.men für Unternehmen, die sich bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufstellen möchten.
Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren behält die Geschäftsführung bei einem Eigenverwaltungsverfahren die unternehmerische Verantwortung und steuert die Sanierung selbst.
Im Gegensatz zum herkömmlichen Insolvenzverfahren gibt es im vereinfachten Insolvenzverfahren einige Unterschiede.
Ein Beispiel hierfür ist, dass der Berichtstermin entfällt, bei dem die Gläubiger über die Rettung und Sanierung eines Unternehmens entscheiden. Statt eines Insolvenzverwalters wird ein Treuhänder bestellt, um das Verfahren zu überwachen und zu steuern.
Das vereinfachte Insolvenzverfahren bietet auch einige Vorteile, wie beispielsweise eine schnellere Abwicklung und eine höhere Erfolgsquote bei der Sanierung von Unternehmen. Es richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das vereinfachte Insolvenzverfahren nicht für alle Unternehmen geeignet ist und dass es auch einige Nachteile hat. Zum Beispiel können die Kosten höher sein als bei einem herkömmlichen Insolvenzverfahren und es kann schwieriger sein, neue Investoren zu gewinnen.
In jedem Fall ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Schulden & Insolvenzberater zu konsultieren, um zu entscheiden, ob das vereinfachte Insolvenzverfahren die richtige Wahl ist.
Oftmals ist die Insolvenz nur noch als letzte Möglichkeit vorhanden. Den Überblick zu behalben Sie vor drastischen Fehlern und weiteren finanziellen Schwierigkeiten bewahren.
Als Geschäftsführer einer GmbH können Sie sich mit folgenden Hinweisen eine Übersicht über nötige Schritte machen.
Ein beantragtes Insolvenzverfahren kann wegen fehlendem Vermögen abgewiesen und damit nicht eröffnet werden. Mit „fehlendem Vermögen“ ist das Vermögen des jeweiligen Unternehmen gemeint, welches eine Insolvenz beantragt hat.
Auch wenn es häufig in Artikeln und Medien missverständlich dargestellt wird: Das Schutzschirmverfahren ist bereits ein Insolvenzverfahren.
Das Schutzschirmverfahren stellt eine spezielle Form der Insolvenz in Eigenverwaltung in Deutschland dar, Dieses Verfahren wurde eingeführt, um Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, eine Chance zur Sanierung zu geben.
Das Insolvenzplanverfahren kann sowohl in der Unternehmensinsolvenz als auch in der Privatinsolvenz angewendet werden.
Der Schuldner oder der Insolvenzverwalter erstellt einen Plan zur Sanierung der wirtschaftlichen Situation und Befriedigung der Gläubiger, der dann von den Gläubigern und vom Gericht bestätigt werden muss. Wo & wie kann da
das Insovlenzplanverfahren
eingesetzt werden?
*Termine am Samstag immer nur am ersten Samstag des Monats und nur für Berufstätige oder selbständig tätige, wenn ein Termin unter der Woche nicht möglich ist. Telefonate können Samstags nicht entgegengenommen werden! Sonntag und Feiertage geschlossen.