Privatpersonen und Unternehmen geraten aus verschiedensten Gründen in finanzielle Not. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zurück zu bekommen.
Unsere qualifiziertenSchuldnerberaterinnen und Berater sind jederzeit für Sie da.
Vereinbaren Sie eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung in unseren neuen, modernen und sehr
gemütlichen Büroräumen in Leinfelden-Echterdingen bei
Stuttgart.
Sie erhalten
innerhalb weniger Tage
oder in sehr dringenden Fällen
sogar
ohne Wartezeit einen Termin, nachdem Sie
unseren Aufnahmebogen ausgefüllt an uns versendet haben.
In diesem
kostenlosen Informationsgespräch erhalten Sie einen Einblick in unsere
Erfahrungen aus den Bereichen Insolvenz und Entschuldung.
Sie erhalten
zudem weitere Tipps und Tricks (z.B. ein
Pfändungsschutzkonto) die mein Team und ich in den Letzen 12 Jahren gesammelt haben. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, erhalten Sie individuelle Unterstützung durch regelmäßige Beratungen und Insolvenz-Hilfe.
Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie sich eine Schuldenlast anfühlt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Freiräume und eine neue Chance zu erhalten. Bei einer für Sie ausgewählten und passenden Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz (Unternehmerinsolvenz) stehen wir an Ihrer Seite!
Unser Vorstand Wolfgang Seelig war selbst schon einmal insolvent und weiß, wie schwer sich die Suche nach einer kompetenten Schuldnerberatung und Hilfe gestalten kann. Letztendlich gelang ihm zusammen mit einem Anwalt und in viel Eigenarbeit der Weg aus den Schulden.
Diese Erfahrung brachte ihn dazu, im Jahr 2007 als ehrenamtlicher Schuldnerberater tätig zu werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs zum
staatlich anerkannten Schuldner- und Insolvenzberater gründete er eine eigene Beratungsstelle. Mittlerweile kann das Angebot
an 14 Standorten in ganz Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.
Kunden erhalten eine
kostenlose Erstberatungauf Augenhöhe und die Garantie, innerhalb von drei Jahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen schuldenfrei zu werden.
Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz für Unternehmer und dem vereinfachten Privatinsolvenzverfahren. Beide durchlaufen die Phasen Insolvenzantrag, Eröffnungsverfahren, Insolvenzeröffnung, Gerichtstermin (Gläubigerversammlung) und Prüfungstermin. In der anschließenden Abwicklungsphase setzt der Insolvenzverwalter (bzw. im vereinfachten Verfahren der Treuhänder) die Beschlüsse der Gläubigerversammlung um. Er verwertet das Vermögen und verteilt es unter Berücksichtigung der Pfändungstabelle an die einzelnen Gläubiger.
Nach der Verwertung und Prüfung reicht der Insolvenzverwalter beim Gericht einen Schlussbericht ein. Im Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung und hebt das Insolvenzverfahren nach Verteilung der Masse auf. Bei juristischen Personen ist dann die Insolvenz beendet. Bei Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen schließt sich die dreijährige Wohlverhaltensphase an. Soweit keine Versagungsgründe vorliegen, kündigt das Gericht per Beschluss an, dass die Restschuldbefreiung erlangt wird, sofern allen gesetzlichen Obliegenheiten nachgekommen wird.
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht, ob die endgültige Restschuldbefreiung erteilt wird. Dazu werden Schuldner, Treuhänder und Insolvenzgläubiger angehört.
Erfahren Sie mehr über mich und mein Team vom SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V.. Unsere Kompetenzen stützen sich auf persönliche Erfahrungen und fachliche Qualifikationen.
Ihr Unternehmen ist in finanzielle Not geraten? Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung der Insolvenz und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten.
Wenn Sie als Privatperson Insolvenz anmelden, haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch einige Rechte. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Erhalten Sie bei Ihrem Insolvenzverfahren umfassende Unterstützung durch erfahrene Fachleute. Erfahren Sie hier mehr über unser Angebot.
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