Hilfe bei der Privatinsolvenz - Dauer, Ablauf und Kosten

Sie finden keinen Ausweg aus der Schuldenfalle? Unsere Schuldnerberatung hilft Ihnen dabei, die Kontrolle über Ihre private finanzielle Situation wiederzuerlangen. Dies ist deutschlandweit über Zoom, WhatsApp, Telegram oder Signal-Telefonie möglich. Für die Hilfesuchenden im Großraum Stuttgart und Umgebung, bieten wir zertifizierte persönliche Schuldnerberatung unter vier Augen an. Persönlichkeit und Fairness stehen an erster Stelle!

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Schuldenfrei in nur drei Jahren

Die gute Nachricht zum Zeitraum! >> Seit Ende 2020 neue Regelung zur Privatinsolvenzdauer

  • Durch eine Insolvenzrechtsreform können sie durch eine Privatinsolvenz bereits nach 3 Jahren *schuldenfrei sein. Davor galt noch eine Dauer von bis zu 6 Jahren.
  • Sie müssen von Ihrem Einkommen während der drei Jahre den pfändbaren Anteil an einen sog. Treuhänder abführen. Der Treuhänder tilgt damit einen Teil Ihrer Schulden.
  • Eine Mindestquote an Schulden muss dabei von Ihnen nicht getilgt werden, bevor Sie die sogenannte Rest­schuld­befreiung bekommen.
  • Wichtig dabei: *Unterhaltsschulden und Steuerschulden fallen nicht unter die Befreiung durch eine Privat­insolvenz.



Ausgaben und Kosten berechnen Taschenrechner am Tisch

Was passiert bei der Privatinsolvenz?

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie unsere Schuldenberatung beauftragen, müssen Sie vorerst die mtl. An die Gläubiger (z.B. Kreditraten, Konto Tilgungen) nicht mehr bezahlen. Der Gesetzgeber spricht verschuldeten Personen zudem auch bei einer Privatinsolvenz ein Existenzminimum zu. So werden nur Beträge gepfändet, die über der Pfändungsfreigrenze liegen. Diese ist abhängig von Ihrer jeweiligen Lebenssituation. Die entsprechenden Zahlen entnehmen Sie am besten der aktuellen Pfändungstabelle. Wenn Sie sich drei Jahre an die Bestimmungen und Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter halten, gelten Sie nach nur drei Jahren als gesetzmäßig schuldenfrei.


Im kurzen Überblick der Ablauf einer Privatinsolvenz


  1. Entscheidung für Antrag einer Privatinsolvenz und Vorlaufzeit (ca. 2 Monate)
  2. Antrag der Privatinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht
  3. Das Insolvenzgericht prüft den Antrag und eröffnet das Insolvenzverfahren.
  4. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt. Er vertritt die Interessen der Gläubiger und führt das Insolvenzverfahren durch.
  5. Als Schuldner müssen Sie eine Vermögensauskunft abgeben. = Offenlegung aller Vermögensverhältnisse.
  6. Abgabe eines Großteils Ihres pfändbaren Einkommens* an den Insolvenzverwalter abgeben, um die Gläubiger zufrieden zu stellen.
    >> Als Schuldner sind sie während des Insolvenzverfahrens verpflichtet, eine bestimmte Mindestsumme an Ihre Gläubiger zu zahlen.
  7. Abschluss des Insolvenzverfahrens nach etwa 3 Jahren. ( In der Regel 3 Jahre, Stand 2023/2024 )
  8. Alle Anforderungen wurden erfüllt? Dann wird Ihnen im Anschluss die Restschuldbefreiung gewährt. >> Sie sind von Ihren Schulden befreit.
  9. Falls Sie die Anforderungen nicht erfüllt haben, kann das Insolvenzverfahren verlängert oder sogar aufgehoben werden.


Folgend erfahren Sie auf dieser Seite bereits in groben Zügen, worauf Sie noch achten müssen.

Vorbereitung des Insolvenzantrags - Das sollten Sie beachten

Bei der Vorbereitung einer Privatinsolvenz sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Schulden genau auflisten: Es ist wichtig, alle Schulden und Gläubiger zu erfassen und aufzlisten, damit im Insolvenzverfahren alle Schulden berücksichtigt werden.
  2. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Privatinsolvenz muss versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.
  3. Vermögenswerte offenlegen: Es ist wichtig, dass alle Vermögenswerte und Einkünfte im Insolvenzverfahren angegeben werden.
  4. Anwaltliche Unterstützung: Hierbei können wir Sie unterstützen Es kann sinnvoll sein, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen zu lassen.

Fristen beachten: Es ist wichtig, die Fristen im Insolvenzverfahren einzuhalten, um den Ablauf nicht zu verzögern.Neuer Text


Was Sie beim Antrag der Privatinsolvenz beachten müssen


Ein Insolvenzantrag muss bei einem Insolvenzgericht gestellt werden. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen vorzulegen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise und eine Liste der Gläubiger mit den offenen Forderungen. Es ist empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen zu lassen, um den Antrag korrekt auszufüllen und einzureichen. Hierbei unterstützt das SIC Schuldern-Insolvenz-Centrum e. V. Sie mit über 10 Jahren Erfahrung.


Was Sie zur Gläubigerliste wissen müssen



Bei der Anfertigung der Gläubigerliste ist in einer Privatinsolvenz höchste Sorgfalt geboten. Sie als potentieller Schuldner muss beim Antrag zur Insolvenz genau wissen, wie viele Gläubiger Sie haben. Zudem, wie hoch die einzelnen Forderungen der jew. Gläubiger sind. All diese Informationen werden in einer übersichtlichen Gläubigerliste zusammengetragen und Ihrem möglichen Antrag bei Start des Insolvenzverfahrens beigelegt.


Privatinsolvenz und Schufa. Welche Folgen gibt es?

Eine Privatinsolvenz wird in der Regel in der Schufa eingetragen. Das bedeutet, dass der Eintrag für mehrere Jahre bestehen bleibt und sich negativ auf die Bonität auswirkt.


Folgendes ist für den Schufa-Eintrag wichtig zu wissen:

  1. Wohnungswechsel: Sie haben einen negativen Schufa-Eintrag wegen der Insolvenz und das sehen Vermieter gar nicht gerne. Eine neue Wohnung zu finden, wird in dieser Phase nicht leicht sein.
  2. Vertrags- und Anbieterwechsel werden erschwert: Vor Vertragsabschluss werden bspw. Telefonanbieter immer bei der Schufa oder ähnlichem anfragen.
  3. Verlängerter Zeitraum des Schufa-Eintrag: Über die Restschuldbefreiung hinaus (max. drei Jahre) bleiben die Schufa-Einträge erhalten


Allerdings können Sie als Schuldner die Privatinsolvenz auch als Chance nutzen und die eigene finanzielle Situation langfristig wieder schrittweise verbessern.

>> Weitere Zusatznformationen entnehmen Sie bitte unserem Privatinsolvenz-FAQ am Ende dieser Seite.

So unterstützen wir Sie bei einer Privatinsolvenz

Das SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. ist für Sie da. Bei uns erhalten Sie einen zertifizierten Ansprechpartner mit viel Erfahrung und den nötigen Qualifikationen, der Ihnen auf dem Weg durch die Privatinsolvenz zur Seite steht. Ohne Wartezeiten und mit guter telefonischer Erreichbarkeit profitieren Sie bei uns von einer umfangreichen Unterstützung, die über die reine Bürokratie hinausgeht. Sie müssen auch Ihre Briefe nicht mehr öffnen. Schicken Sie Ihre Post einfach direkt an uns weiter. Unsere Berater sortieren die Post für Sie und helfen Ihnen so, die Situation wieder zu überblicken. Sie erhalten von uns postalisch oder auf anderem Wege eine geordnete Einsicht.


ALLE nötigen Downloads & Formulare zum Thema Insolvenz finden Sie hier:

Pfändungstabelle, Insolvenz Checkliste, Aufnahmebogen, Haushaltsplan

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Rufen Sie uns an und erfahren Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch, ob sich eine Privatinsolvenz für Sie lohnt.

0711 16036757

Privatinsolvenz - FAQ

  • Was kostet mich die Privatinsolvenz: Von Anwalt bis Beratung?

    Die Kosten für eine Privatinsolvenz können je nach Umfang und Dauer des Verfahrens unterschiedlich ausfallen. Es können Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Kosten für eine Schuldnerberatung und andere Ausgaben anfallen. Es ist empfehlenswert, sich bei uns im Vorfeld genau über die Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung zu informieren.

  • Betrifft die Privatinsolvenz Ehe und Partnerschaft?

    Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass eine Privatinsolvenz nicht nur den Antragsteller, sondern auch seinen Ehepartner betreffen kann. Doch grundsätzlich ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz des anderen betroffen. 


    Ausnahmen kommen vor, weshalb eine rechtzeitige Beratung  sinnvoll ist. Im Allgemeinen haftet jeder Mensch aber nur für die eigenen Schulden. Normalerweise jedoch nicht für die Schulden des Ehepartners, der eigenen Kinder oder für Schulden von anderen Personen.


  • Darf ich mein Fahrzeug (z.B. Auto) behalten?

    Wenn das Auto noch nicht abbezahlt ist und es als Sicherheit für einen Kredit dient, kann es im Rahmen der Insolvenz abgegeben werden. In diesem Fall wird das Auto verkauft und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet.


    Wenn das Auto jedoch bereits vollständig bezahlt ist und keinen Kredit als Sicherheit hat, kann es unter bestimmten Umständen im Rahmen der Insolvenz behalten werden. Es gibt hierfür jedoch Grenzen, die sich aus dem pfändbaren Vermögen ergeben.


    Es gibt weitere Ausnahmen von der Pfändbarkeit, wie zum Beispiel bei einem Arbeitsmittel oder einem behindertengerechten Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigt wird und es keine zumutbare Alternative gibt, kann es unter Umständen ebenfalls von der Pfändung ausgenommen werden.


    Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld von einem spezialisierten Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle beraten zu lassen, um zu klären, ob das Fahrzeug im Rahmen der Insolvenz behalten werden kann.

  • Wie schütze ich meine Finanzen während der Privatinsolvenz?

    Während des Insolvenzverfahrens ist es wichtig, die eigenen Finanzen weiterhin gut im Blick zu behalten und sich an den Plan zu halten, welchen das Insolvenzgericht erstellt hat. 


    Dieser Plan sieht vor, wie viel Geld man monatlich zur Verfügung hat und wie viel davon an die Gläubiger gezahlt wird. Es ist auch wichtig, alle Einkünfte und Ausgaben genau aufzulisten und dem Insolvenzgericht mitzuteilen.


    Bei der Pfändung des Einkommens, insbesondere bei der Lohn- oder Kontopfändung, muss dem Schuldner  ein bestimmter Betrag als Existenzminimum verbleiben. Der sogenannte Pfändungsfreibetrag.

  • Was muss ich als Rentner beachten?

    Auch Rentner können eine Privatinsolvenz durchführen. Allerdings müssen sie dabei besondere Vorschriften beachten. 


    Bei der Privatinsolvenz gilt die Altersrente als Einkommen. Damit kann sie ebenfalls gepfändet werden. Aber natürlich weiterhin nur, sofern sie den Pfändungsfreibetrag übersteigt.


    Es ist empfehlenswert, sich aufgrund vieler spezieller Vorschriften von uns vorarb beraten zu lassen.

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