Sie finden keinen Ausweg aus der Schuldenfalle? Unsere Schuldnerberatung hilft Ihnen dabei, die Kontrolle über Ihre private finanzielle Situation wiederzuerlangen. Dies ist deutschlandweit über Zoom, WhatsApp, Telegram oder Signal-Telefonie möglich. Für die Hilfesuchenden im Großraum Stuttgart und Umgebung, bieten wir zertifizierte persönliche Schuldnerberatung unter vier Augen an. Persönlichkeit und Fairness stehen an erster Stelle!
Die gute Nachricht zum Zeitraum! >> Seit Ende 2020 neue Regelung zur Privatinsolvenzdauer
Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie unsere Schuldenberatung beauftragen, müssen Sie vorerst die mtl. An die Gläubiger (z.B. Kreditraten, Konto Tilgungen) nicht mehr bezahlen. Der Gesetzgeber spricht verschuldeten Personen zudem auch bei einer Privatinsolvenz ein Existenzminimum zu. So werden nur Beträge gepfändet, die über der Pfändungsfreigrenze liegen. Diese ist abhängig von Ihrer jeweiligen Lebenssituation. Die entsprechenden Zahlen entnehmen Sie am besten der aktuellen Pfändungstabelle. Wenn Sie sich drei Jahre an die Bestimmungen und Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter halten, gelten Sie nach nur drei Jahren als gesetzmäßig schuldenfrei.
Folgend erfahren Sie auf dieser Seite bereits in groben Zügen, worauf Sie noch achten müssen.
Bei der Vorbereitung einer Privatinsolvenz sollten folgende Punkte beachtet werden:
Fristen beachten: Es ist wichtig, die Fristen im Insolvenzverfahren einzuhalten, um den Ablauf nicht zu verzögern.Neuer Text
Ein Insolvenzantrag muss bei einem Insolvenzgericht gestellt werden. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen vorzulegen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise und eine Liste der Gläubiger mit den offenen Forderungen. Es ist empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen zu lassen, um den Antrag korrekt auszufüllen und einzureichen. Hierbei unterstützt das SIC Schuldern-Insolvenz-Centrum e. V. Sie mit über 10 Jahren Erfahrung.
Bei der Anfertigung der Gläubigerliste ist in einer Privatinsolvenz höchste Sorgfalt geboten. Sie als potentieller Schuldner muss beim Antrag zur Insolvenz genau wissen, wie viele Gläubiger Sie haben. Zudem, wie hoch die einzelnen Forderungen der jew. Gläubiger sind. All diese Informationen werden in einer übersichtlichen Gläubigerliste zusammengetragen und Ihrem möglichen Antrag bei Start des Insolvenzverfahrens beigelegt.
Eine Privatinsolvenz wird in der Regel in der Schufa eingetragen. Das bedeutet, dass der Eintrag für mehrere Jahre bestehen bleibt und sich negativ auf die Bonität auswirkt.
Folgendes ist für den Schufa-Eintrag wichtig zu wissen:
Allerdings können Sie als Schuldner die Privatinsolvenz auch als Chance nutzen und die eigene finanzielle Situation langfristig wieder schrittweise verbessern.
>> Weitere Zusatznformationen entnehmen Sie bitte unserem Privatinsolvenz-FAQ am Ende dieser Seite.
Das SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. ist für Sie da. Bei uns erhalten Sie einen zertifizierten Ansprechpartner mit viel Erfahrung und den nötigen Qualifikationen, der Ihnen auf dem Weg durch die Privatinsolvenz zur Seite steht. Ohne Wartezeiten und mit guter telefonischer Erreichbarkeit profitieren Sie bei uns von einer umfangreichen Unterstützung, die über die reine Bürokratie hinausgeht. Sie müssen auch Ihre Briefe nicht mehr öffnen. Schicken Sie Ihre Post einfach direkt an uns weiter. Unsere Berater sortieren die Post für Sie und helfen Ihnen so, die Situation wieder zu überblicken. Sie erhalten von uns postalisch oder auf anderem Wege eine geordnete Einsicht.
ALLE nötigen Downloads & Formulare zum Thema Insolvenz finden Sie hier:
Pfändungstabelle, Insolvenz Checkliste, Aufnahmebogen, Haushaltsplan
Die Kosten für eine Privatinsolvenz können je nach Umfang und Dauer des Verfahrens unterschiedlich ausfallen. Es können Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Kosten für eine Schuldnerberatung und andere Ausgaben anfallen. Es ist empfehlenswert, sich bei uns im Vorfeld genau über die Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung zu informieren.
Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass eine Privatinsolvenz nicht nur den Antragsteller, sondern auch seinen Ehepartner betreffen kann. Doch grundsätzlich ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz des anderen betroffen.
Ausnahmen kommen vor, weshalb eine rechtzeitige Beratung sinnvoll ist. Im Allgemeinen haftet jeder Mensch aber nur für die eigenen Schulden. Normalerweise jedoch nicht für die Schulden des Ehepartners, der eigenen Kinder oder für Schulden von anderen Personen.
Wenn das Auto noch nicht abbezahlt ist und es als Sicherheit für einen Kredit dient, kann es im Rahmen der Insolvenz abgegeben werden. In diesem Fall wird das Auto verkauft und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet.
Wenn das Auto jedoch bereits vollständig bezahlt ist und keinen Kredit als Sicherheit hat, kann es unter bestimmten Umständen im Rahmen der Insolvenz behalten werden. Es gibt hierfür jedoch Grenzen, die sich aus dem pfändbaren Vermögen ergeben.
Es gibt weitere Ausnahmen von der Pfändbarkeit, wie zum Beispiel bei einem Arbeitsmittel oder einem behindertengerechten Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigt wird und es keine zumutbare Alternative gibt, kann es unter Umständen ebenfalls von der Pfändung ausgenommen werden.
Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld von einem spezialisierten Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle beraten zu lassen, um zu klären, ob das Fahrzeug im Rahmen der Insolvenz behalten werden kann.
Während des Insolvenzverfahrens ist es wichtig, die eigenen Finanzen weiterhin gut im Blick zu behalten und sich an den Plan zu halten, welchen das Insolvenzgericht erstellt hat.
Dieser Plan sieht vor, wie viel Geld man monatlich zur Verfügung hat und wie viel davon an die Gläubiger gezahlt wird. Es ist auch wichtig, alle Einkünfte und Ausgaben genau aufzulisten und dem Insolvenzgericht mitzuteilen.
Bei der Pfändung des Einkommens, insbesondere bei der Lohn- oder Kontopfändung, muss dem Schuldner ein bestimmter Betrag als Existenzminimum verbleiben. Der sogenannte Pfändungsfreibetrag.
Auch Rentner können eine Privatinsolvenz durchführen. Allerdings müssen sie dabei besondere Vorschriften beachten.
Bei der Privatinsolvenz gilt die Altersrente als Einkommen. Damit kann sie ebenfalls gepfändet werden. Aber natürlich weiterhin nur, sofern sie den Pfändungsfreibetrag übersteigt.
Es ist empfehlenswert, sich aufgrund vieler spezieller Vorschriften von uns vorarb beraten zu lassen.
*Termine am Samstag immer nur am ersten Samstag des Monats und nur für Berufstätige oder selbständig tätige, wenn ein Termin unter der Woche nicht möglich ist. Telefonate können Samstags nicht entgegengenommen werden! Sonntag und Feiertage geschlossen.