Ein PSK-Auskehrungskonto ist ein spezielles (Unter-)Konto im Zusammenhang mit einem Pfändungsschutzkonto.
Wenn der Geldbetrag, der in einem Monat auf das Konto des Schuldners eingezahlt wird, den festgelegten Freibetrag überschreitet oder der Kontoinhaber nicht die gesamte Summe verbraucht, wird das Geld vorerst auf ein Unterkonto des P-Kontos transferiert und nicht sofort an die Gläubiger weitergeleitet.
Dieses Unterkonto wird als Auskehrungskonto bezeichnet.
PSK: PSK steht für Pfändungsschutzkonto.
Auskehrungskonto: Ein Auskehrungskonto spielt eine entscheidende Rolle in Verbindung mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Es dient dazu, Gelder zu verwalten, die über dem pfändungsfreien Betrag liegen und daher prinzipiell gepfändet werden könnten. Das Auskehrungskonto ist damit ein Unterkonto eines Pfändungsschutzkontos.
Die beiden Hauptkategorien von Beträgen, die auf einem Auskehrungskonto gehalten werden, sind Übernahmebeträge und Moratoriumsbeträge.
Übernahmebeträge sind solche, die im Eingangsmonat vom P-Konto geschützt waren. Geht es hingegen um die Beträge, die den Freibetrag übersteigen, handelt es sich um sogenannte Moratoriumsbeträge bzw. Moratoriumsüberträge.
Übernahmebeträge sind Beträge, die am Ende eines Monats auf dem P-Konto verbleiben und dann auf das Auskehrungskonto übertragen werden. Sie bleiben weiterhin vor einer Pfändung geschützt und können im Folgemonat genutzt werden, falls das Guthaben auf dem P-Konto ausgeschöpft ist. In dieser Zeit ist das Geld
laut
§ 899 II ZPO
vor der Kontopfändung geschützt. Zusätzlich zum neu eingehenden P-Konto Freibetrag.
Wenn Ihr P-Konto Freibetrag überschritten wurde, kann der übersteigende Betrag gepfändet werden. Dieser Überschuss wird jedoch nicht sofort an die Gläubiger ausgezahlt (gepfändet), sondern kommt vorerst auf ein sog. Auskehrungskonto.
Im darauf folgenden Monat wird dann dieses Guthaben, dass sich auf dem Auskehrungskonto befindet wieder auf das P-Konto zurück überwiesen und als Einkommen eingestuft. Wenn dann durch das neu aus Erwerbstätigkeit erhaltene Einkommen wieder der festgelegte Freibetrag überschritten wird, wird die Bank die Differenz über das Auskehrungskonto einbehalten. Diese einbehaltene Differenz kann nun an die Gläubiger ausgezahlt werden.
Es gibt für Sie somit keine unmittelbare Möglichkeit, an Ihr Geld zu kommen.
Weil alle Beträge, die den Freibetrag überschreiten je Monat einbehalten werden. Der Freibetrag richtet sich nach vielen Faktoren, wie Anzahl der Kinder, Form Partnerschaft (z.B. Ehe) etc. Erfahren Sie auf folgender Seite zur P-Konto Bescheinigung, wie die Einrichtung des P-Konto und Beantragung der Freibeträge funktionieren und fragen Sie gerne Unterstützung bei uns an.
>> Die Höhe des grundsätzlich festgelegten Freibetrags in 2023 / 2024 erfahren Sie hier <<
Moratoriumsbeträge hingegen sind Beträge, die gepfändet werden könnten, da sie über den Freibetrag hinausgehen. Diese werden jedoch nicht sofort gepfändet und an die Gläubiger weitergeleitet. Sie werden direkt von der Bank gesperrt und im ersten Schritt auf das Auskehrungskonto verschoben. Moratoriumsbeträge dienen überwiegend dazu, ein schwankendes Einkommen auszugleichen.
Wenn Sie in den Folgemonaten allerdings Ihren Freibetrag mit den Eingängen nicht mehr erreichen, können Sie die
Lücke zwischen dem Freibetrag und dem niedrigeren Eingang
mit diesem Moratorium auffüllen.
Eine
Rückbuchung von Guthaben
vom
PSK-Auskehrungskonto auf das P-Konto erfolgt automatisch, sobald das Guthaben auf dem P-Konto ausgeschöpft ist.
Ein Moratorium bietet vorübergehenden Schutz vor Pfändung. Moratoriumsbeträge auf einem Auskehrungskonto sind daher Beträge, die momentan nicht gepfändet werden können, etwa aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens oder ähnlicher Umstände.
Ein Pfändungsschutzkonto, auch bekannt als P-Konto, bietet einen bestimmten Grundschutz für Ihr Einkommen gegen Pfändung. Dieser geschützte Betrag wird als Freibetrag bezeichnet und ist gesetzlich festgelegt. Er kann sich je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen erhöhen. Beträge über dem Freibetrag können grundsätzlich gepfändet werden, außer sie werden als Übernahmebeträge auf das Auskehrungskonto transferiert oder sind durch ein Moratorium geschützt.
Zur Höhe des Pfändungsfreibetrags: (Stand 2023 / 2024)
Bis Ende Juni 2023 gilt noch der pfändungsfreie Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten (auch Grundfreibetrag genannt) von derzeit 1.330,16 Euro. Ab dem 1. Juli 2023 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.402,28 Euro.
Weitere Details dazu erfahren Sie auf
unserer
Übersicht zum P-Konto
auf folgender Seite.
Eine Auskehrung ist die Zahlung einer finanziellen Summe an eine Person, die Anspruch auf diesen Geldbetrag hat. Häufig handelt es sich dabei um einen Gläubiger.
Direkte Abhebungen vom Auskehrungskonto sind in der Regel nicht möglich, da dieses Konto zur Verwaltung der Beträge dient, die über dem pfändungsfreien Betrag auf dem P-Konto liegen. Allerdings können Übernahmebeträge im Folgemonat auf das P-Konto übertragen und dann genutzt werden.
Ein Konto wird am Ende eines Monats "ausgekehrt". Das bedeutet, dass das verbleibende Guthaben, welches über dem pfändungsfreien Betrag liegt, auf das Auskehrungskonto übertragen wird.
Das Geld auf dem Auskehrungskonto wird zur Deckung des evtl. anfallenden Bedarfs im nächsten Monat verwendet, falls das Guthaben auf dem P-Konto ausgeschöpft ist. Moratoriumsbeträge werden hingegen nur dann freigegeben, wenn das entsprechende Moratorium endet.
Wenn mehr Geld auf dem P-Konto vorhanden ist als der pfändungsfreie Betrag, wird dieses überschüssige Geld auf das Auskehrungskonto übertragen. Dort ist es vor Pfändung geschützt und kann im nächsten Monat verwendet werden, falls das Guthaben auf dem P-Konto ausgeschöpft ist.
Die Bank gibt den pfändungsfreien Betrag auf dem P-Konto immer am ersten Tag des Monats frei. Eventuelle Übernahmebeträge vom Auskehrungskonto werden zusätzlich im Laufe des Monats freigegeben, falls das Guthaben auf dem P-Konto ausgeschöpft ist.
Um an das Geld vom Auskehrungskonto zu gelangen, muss zunächst das Guthaben auf dem P-Konto ausgeschöpft sein. Dann werden die Übernahmebeträge vom Auskehrungskonto auf das P-Konto übertragen und können genutzt werden.
Die Löschung eines PSK-Auskehrungskontos kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise wenn Sie keine Verwendung mehr für das Konto haben oder die Gebühren für das Konto nicht mehr tragen wollen.
In der Regel müssen Sie sich an Ihre Bank oder das Finanzinstitut wenden, das das PSK-Auskehrungskonto führt. Oft ist ein schriftlicher Antrag oder eine formelle Kündigung notwendig. Beachten Sie, dass eventuell eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Stellen Sie sicher, dass Sie alle ausstehenden Transaktionen abgeschlossen und alle Gelder auf ein anderes Konto übertragen haben, bevor Sie das Konto löschen. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass eventuell Kosten für die Kontoschließung anfallen können.
*Termine am Samstag immer nur am ersten Samstag des Monats und nur für Berufstätige oder selbständig tätige, wenn ein Termin unter der Woche nicht möglich ist. Telefonate können Samstags nicht entgegengenommen werden! Sonntag und Feiertage geschlossen.