Insolvenzplanverfahren & Insolvenzplan

Wo kann da das Insovlenzplanverfahren zur Sanierung oder Entschuldung eingesetzt werden?


Das Insolvenzplanverfahren kann sowohl in der Unternehmensinsolvenz als auch in der Privatinsolvenz angewendet werden. Der grundlegende Mechanismus ist in beiden Fällen derselbe: Der Schuldner oder der Insolvenzverwalter erstellt einen Plan zur Sanierung der wirtschaftlichen Situation und Befriedigung der Gläubiger, der dann von den Gläubigern und vom Gericht bestätigt werden muss.

Es gibt jedoch einige Unterschiede im Detail - Privat VS Unternehmensinsolvenz



Anbei ist eine übersichtliche Tabelle, mit den Hauptunterschieden zwischen dem Insolvenzplanverfahren für Privatpersonen und Unternehmen:

Merkmal Insolvenzplanverfahren Privat Insolvenzplanverfahren Unternehmen
Ziel Entschuldung des Schuldners Sanierung und Fortführung des Unternehmens
Betroffene Privatpersonen Unternehmen, Selbstständige
Insolvenzgründe Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit
Insolvenzplan Plan zur Schuldentilgung und Entschuldung Plan zur Sanierung und Umstrukturierung des Unternehmens
Gläubigerbeteiligung Gläubiger stimmen über den Plan ab Gläubiger stimmen über den Plan ab
Insolvenzverwalter In der Regel bestellt In der Regel bestellt
Restschuldbefreiung Möglich nach Erfüllung des Plans Nicht üblich, da Unternehmenssanierung im Fokus
Auswirkungen auf Vermögen Verwertung von Vermögen möglich Umstrukturierungsmaßnahmen, Verwertung von Vermögen möglich
Dauer Variiert, abhängig von der Erfüllung des Plans Variiert, abhängig von der Umsetzung des Sanierungsplans

Bitte beachten Sie, dass dies eine sehr stark vereinfachte Darstellung der Unterschiede zwischen dem Insolvenzplanverfahren für Privatpersonen und Unternehmen abbildet.
>> Für Details empfehlen wir Ihnen die aktuelle Seite komplett durchzugehen.


Wir gehen aufgrund der hohen Ähnlichkeit beider Fälle in dieser Seite überwiegend auf die Insolvenz für Unternehmen ein, da sie häufiger vorkommt.

Ein Weg zur Sanierung Ihres Unternehmens

Das Insolvenzplanverfahren bietet für Unternehmen (Regelinsolvenz) bei finanziellen Schwierigkeiten eine Chance zur Sanierung bei gleihchzeitiger  Fortführung des Geschäftsbetriebs. Es ermöglicht eine individuell maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die des Unternehmens berücksichtigt.



Stimmen das Insolvenzgericht und die Gläubiger diesem erstellten Plan zu, ersetzt die Planinsolvenz das reguläre Insolvenzverfahren.

Ein Leitfaden zum möglichen Ablauf des regulären Insolvenzplanverfahrens:

1. Beratung und Vorbereitung durch bspw. einen Insolvenzberater:


Zunächst sollten Sie einen Insolvenzberater (jetzt hier anfragen) oder Anwalt konsultieren, um Ihre finanzielle Situation zu beurteilen und mögliche Strategien zu erörtern. Es ist essentiell, dass Sie so früh wie möglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Nur darüber können Sie alle Optionen vollständig verstehen und den besten Weg für Ihr Unternehmen erkennen.


2. Beantragung des Insolvenzverfahrens und Vorlage eines vorläufigen Insolvenzplans:


Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Zusammen mit dem Antrag sollte ein vorläufiger Insolvenzplan vorgelegt werden, der einen ersten Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und einen Plan für seine Sanierung enthält.


3. Erstellung des endgültigen Insolvenzplans:


Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der endgültige Insolvenzplan erstellt. Dieser sollte detaillierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gläubiger enthalten.



Aufbau des Insolvenzplans. Zwei wichtige Abschnitte.

Turnschuh--Schritt in neuen Strassenabschnitt

Der Plan enthält im ersten Aschnitt einen darstellenden Teil:

Der erste Abschnitt wird "darstellender Teil" genannt. Hier wird beschrieben, was getan werden muss, um das Insolvenzverfahren in die richtige Richtung zu lenken. Dieser Abschnitt gibt den Gläubigern auch viele Informationen, damit sie sich ein Bild davon machen können, ob sie dem Plan zustimmen sollten oder nicht. Dieser schafft die „Grundlage für die geplante Gestaltung der Rechte der Beteiligten zu schaffen“ (§ 220 InsO)


Der zweite Abschnitt wird "gestaltender Teil" genannt. 

Hier steht, wie sich die Rechte der verschiedenen Beteiligten durch den Plan ändern sollen (vgl. § 221 InsO). Die Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt, je nachdem, welchen Status sie im Insolvenzverfahren haben. Jeder Gruppe werden dann bestimmte Rechte zugesprochen. Alle Gläubiger innerhalb einer Gruppe werden gleich behandelt. In diesem Abschnitt steht auch, wie und auf welche Weise die Schulden beglichen werden sollen. Es kann zum Beispiel festgelegt werden, welche Schulden sofort bezahlt, welche später bezahlt und welche ganz erlassen werden sollen.

Abstimmung über den Insolvenzplan:

Der Insolvenzplan wird den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Bei Zustimmung aller Gläubigergruppen und Bestätigung durch das Gericht wird der Plan rechtskräftig und seine Umsetzung kann beginnen.

Umsetzung des Insolvenzplans und Fortführung des Unternehmens:

Nach Bestätigung des Insolvenzplans wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit fortsetzen. Der Insolvenzplan wird umgesetzt und das Unternehmen saniert.


Wenn Sie sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden und überlegen, ob das Insolvenzplanverfahren für Ihr Unternehmen geeignet ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, den besten Weg für Ihr Unternehmen zu finden.


>> Hilfreiche rechtliche Details zum Planverfahren finden Sie hier <<

FAQ - Insolvenzplanverfahren

Fragen über Fragen - Kein Plan
  • 1. Wann wird eine Insolvenzplan erstellt?

    Ein Insolvenzplan wird normalerweise in der Anfangsphase des Insolvenzverfahrens erstellt, nachdem das Unternehmen oder der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.


    Die genaue zeitliche Planung kann jedoch von Fall zu Fall variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität der finanziellen Situation des Unternehmens, der Verfügbarkeit von Informationen und Ressourcen zur Erstellung des Plans und der Strategie des Unternehmens oder des Insolvenzverwalters.


    Es ist wichtig, dass der Insolvenzplan so früh wie möglich erstellt wird, um den Gläubigern und dem Gericht ausreichend Zeit zur Prüfung des Plans zu geben. Der Plan sollte vor der Gläubigerversammlung vorliegen, in der über den Plan abgestimmt wird.


    In der Praxis wird oft bereits vor Stellung des Insolvenzantrags mit der Erstellung des Insolvenzplans begonnen, insbesondere wenn das Unternehmen das Verfahren unter Eigenverwaltung durchführen möchte. Dies ermöglicht eine zügige Vorlage des Plans im eröffneten Insolvenzverfahren und erhöht die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens.


  • 2. Wer kann ein Insolvenzplanverfahren beantragen?

    Ein Insolvenzplanverfahren kann vom Schuldner (dem insolventen Unternehmen) oder vom Insolvenzverwalter beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen insolvent oder überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig ist.

  • 3. Was genau unterscheidet das Planverfahren vom Regelverfahren?

    Das Insolvenzplanverfahren unterscheidet sich hauptsächlich durch die Flexibilität und die Sanierungsperspektive. 


    Während im Regelinsolvenzverfahren das Hauptziel die Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung der Insolvenzmasse ist, bietet das Insolvenzplanverfahren eine strukturierte Möglichkeit zur Sanierung und damit Fortführung des Unternehmens. 


    Im Insolvenzplanverfahren wird ein detaillierter Plan erstellt, der aufzeigt, wie das Unternehmen restrukturiert und saniert werden kann. 

  • 4. Was beinhaltet ein Insolvenzplan?

    Ein Insolvenzplan enthält im Wesentlichen zwei Teile: einen Berichtsteil und einen gestaltenden Teil. Der Berichtsteil gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Der gestaltende Teil beschreibt die geplanten Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens und deren Auswirkungen auf die Gläubiger.


    Der Insolvenzplan wird den Gläubigern und, falls vorhanden, dem Betriebsrat zur Abstimmung vorgelegt. Die Gläubiger stimmen in Gruppen (Gläubigerklassen) über den Plan ab. Wenn alle betroffenen Parteien dem Plan zustimmen, wird er vom Insolvenzgericht bestätigt und ist verbindlich.


  • 5. Wie wird über den Insolvenzplan entschieden?

    Dieser Plan muss von den Gläubigern und vom Gericht genehmigt werden. So ermöglicht das Insolvenzplanverfahren eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die des Unternehmens berücksichtigt.

  • 6. Was passiert, wenn der Insolvenzplan erfolgreich umgesetzt wird?

    Wenn der Insolvenzplan erfolgreich umgesetzt wird, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit fortsetzen. 


    Die Gläubiger erhalten die im Insolvenzplan festgelegte Quote auf ihre Forderungen. Eventuell verbleibende Restschulden können erlassen werden. Das Unternehmen ist dann saniert und nicht mehr insolvent.

Icon Telefon

Erhalten Sie eine professionelle Betreuung durch einen Schulden & Insolvenzberater mit über 10 Jahren Erfahrung.

0711 16036757
Share by: