Wolfgang Seelig
Vorstand des SIC e.V., zertifizierter Schuldner-Insolvenz-Berater. Seine eigene Insolvenzerfahrung prägt seine Arbeit, und er bietet umfassende Beratung auf Basis langjähriger Expertise.
Emine Celik
Unsere mehrsprachige Sachbearbeiterin (Deutsch, Türkisch, Englisch) ist oft Ihr erster Kontakt und begleitet Sie durch den Beratungsprozess.
Nazli Inci-Seelig
Mit über 12 Jahren Erfahrung in der Schuldnerberatung versteht sie die individuellen Herausforderungen jedes Kunden und bietet wertvolle Ratschläge auch auf Türkisch.
Über uns
Ihre Ansprechpartner vor Ort im Großraum Stuttgart – SIC Schulden-Insolvenz-Centrum e.V.
Wir haben selbst persönliche Erfahrungen mit Insolvenzverfahren und können Sie deshalb professionell auf dem Weg aus der Schuldenfalle begleiten.
Schuldenfrei mit professioneller Hilfe
Der Schuldner-Insolvenz-Centrum (SIC) e.V. wurde 2018 gegründet, doch unsere Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung reicht über 12 Jahre zurück. Wir sind in verschiedenen Medien vertreten und stehen für schnelle Terminvergaben, um Sie nicht ohne Unterstützung zu lassen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns sogar rund um die Uhr über WhatsApp und Telegram (außer an Feiertagen).
Unsere Beratungen sind fachkundig nach § 305 InsO. Wir bieten Ihnen die notwendige Unterstützung, um Ihre Insolvenz professionell zu begleiten und alle erforderlichen Bescheinigungen auszustellen.
Rechtsanwalt Andreas Traub
Verantwortlich für alle rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren nach § 305 InsO.
Lernen Sie uns kennen - Wolfgang Seelig und Team persönlich für Sie da !
Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung
Was ist ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren eröffnet, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die "Entschuldung" zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem kostenlosen Erstgespräch.
Kann jeder ein Insolvenzverfahren eröffnen?
Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Fitness-Mitgliedschaft allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.
Welche Unterlagen werden bei einer Beratung benötigt?
- aktueller Einkommensbescheid(e)wie Lohn-/ Gehaltsnachweis Bewilligungsbescheid; Rentenbescheid; Beihilfe usw. Hat man mehrere Einkommen werden alle Einkommensnachweise/ Bescheide benötigt (z.B. bei ergänzenden Leistungen ALGII)
- evtl. Kindergeldbescheid
- alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
- Nachweise zu unbezahlten Rechnungen
- Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben von Rechtsanwälten usw.
HINWEIS: Diese Unterlagen müssen nicht vorsortiert sein, wir verstehen, wenn du mit der Situation überfordert bist und öffnen/sortieren deine Briefe für dich.
Gibt es unterschiedliche Insolvenzverfahren?
Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VI) gilt für alle unselbständig Tätigen (Arbeiter, Angestellte, Rentner, Arbeitslose usw.) aber auch für ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es rechtlich vorgeschrieben, dass vor Antragstellung eine anerkannte und zugelassene Insolvenzberatungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt und bei dessen Scheitern eine s. g. Negativbescheinigung für den konkreten Fall ausstellt. Wir sind eine solche Stelle und können diese Bescheinigung ausstellen.
- Das Regelinsolvenzverfahren (RI) ist ein Verfahren für Selbstständige und Freiberufler, die aktuell ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten oder für ehemalige Selbstständige die Forderungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen ehemaliger Arbeitnehmer*innen oder mehr als 18 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es nicht zwingend vorgeschrieben eine Insolvenzberatungsstelle hinzuzuziehen, unsere Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass mit Einbindung einer (unserer) Beratungsstelle die Erfolgsaussichten höher sind und vor allem Fehler vermieden werden, die zum Scheitern des Verfahrens führen können.
Was heißt: Außergerichtlicher Einigungsversuch?
Gesetzlich ist geregelt, dass einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz immer der Versuch einer außer (vor-) gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle vorauszugehen hat. Das bedeutet, dass der versuchen muss, mit allen Gläubigern eine Einigung / Vereinbarung zu erzielen. Basis des dabei zu erarbeitenden Schuldenbereinigungsplans ist das pfändbare Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners, möglicherweise auch ergänzt um freiwillige Zahlbeträge.
Wie ist der weitere Ablauf bei Gericht?
Ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz, ergänzt um die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, bei Gericht eingereicht, so wird als erster Schritt geprüft, ob alle Angaben und Anlagen soweit vollständig vorhanden sind. Der Insolvenzrichter wird in der Folge über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden (im "Normalfall" wird ein s. g. Eröffnungsbeschluss erfolgen).
Im Zuge dessen wird durch das Gericht ein Verwalter / Treuhänder eingesetzt, der in der Folge verantwortlicher Ansprechpartner ist, der auch mit der Verwertung möglicherweise vorhandener Vermögenswerte beauftragt wird, dem der Schuldner auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist, der während der nun folgenden Wohlverhaltensphase dem Gericht berichtet, der letztendlich auch das Schlussgutachten erstellt und damit das Gericht in die Lage versetzt die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) zu beschließen.
Entstehen für mich im gerichtlichen Verfahren auch Kosten?
Ja. Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten seitens des Gerichtes (Gerichts-, Verfahrenskosten) und Kosten für den Verwalter / Treuhänder. Es sollte vorsichtshalber ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden, falls die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist um diese Kosten zu begleichen.
Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit Januar 2021 nur noch 3 statt wie bisher 6 Jahre.
Was kann ich machen, wenn ich keine Unterlagen zu meinen Schulden mehr habe?
Wir können Ihnen Vordrucke zur Verfügung stellen, mit denen Sie bei der Schufa, bei anderen Auskunfteien, beim Schuldnerverzeichnis und bei Gerichtsvollziehern um Auskunft ersuchen. Die Ermittlung bei den Gerichtsvollziehern muss aber durch Sie erfolgen. Wir beraten Sie, wie Sie das am besten organisieren. Sprechen Sie uns in dem Beratungsgespräch einfach darauf an.
Könnt Ihr mir bei einer Bescheinigung nach § 850c Abs. 4 ZPO (P-Konto Bescheinigung) helfen?
Selbstverständlich! Fülle dafür einfach das vorgefertigte Formular auf unserer Homepage unter dem Punkt "P-Konto" aus und du erhältst deine Bescheinigung innerhalb von 3-4 Werktagen.
SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM E.V.
Präsident: W. Seelig
Hauptstr. 115
D-70771 L.-Echterdingen (Nähe Stuttgarter-Flughafen/Airport)
Tel.: +49 (0)711-933 42 115
Fax: 49 (0)711- 46914839
WhatsApp: 015732478936
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Willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. in Stuttgart. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schulden und Insolvenz. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich vor einem Insolvenzverfahren stehen – wir helfen Ihnen professionell weiter. Entdecken Sie unsere Beratungsangebote und erste Informationen zu Ihren Optionen. Wir stehen Ihnen zur Seite!"
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