Pfändungsfreibetrag 2025

Aktuelle Pfändungsfreie Beträge ab Juli 2024 mit Beispielrechnungen

Die Pfändungstabelle ist eine Übersicht, die angibt, wie viel Geld bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung, Rentenleistungen oder sonstigen Leistungen maximal gepfändet werden darf. Diese Tabelle basiert auf gesetzlichen Vorgaben und wird regelmäßig aktualisiert. Ziel der Pfändungstabelle ist es, sicherzustellen, dass Schuldner auch nach einer Pfändung oder während der Insolvenz über ausreichend Geld zum Leben verfügen und nicht vollständig finanziell ruiniert werden.

Meistens haben laut dieser Tabelle die meisten Personen nach der Insolvenzantragsstellung deutlich mehr Geld zur Verfügung als zuvor. Dies liegt daran, dass nach der Antragstellung durch eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle geeignete Person oder Stelle nach § 305 InsO (z.B. SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e.V.) keine Gläubigerbevorzugung und Gläubigerbenachteiligung mehr stattfinden darf. Konkret bedeutet dies, dass keine Ratenzahlungen, Kredite oder Schulden mehr beglichen werden dürfen.

Der aktuelle Pfändungsfreibetrag (seit 1. Juli 2023) beläuft sich auf 1.409,99 Euro und erhöht sich zum 1. Juli 2024 auf 1.499,99 €.

Schuldenfrei in nur drei Jahren

Ab dem 1. Juli 2024 beläuft sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.499,99 Euro. Selbst bei einer Insolvenz hat man also monatlich immer mindestens 1.499,99 Euro auf dem Konto (bis 01.Juli 2024 sind es 1.409,99 Euro) vom Nettoeinkommen zur freien Verfügung.

Muss ein Schuldner jedoch Unterhalt zahlen oder gewährt Naturalunterhalt (z.B. für Kinder unter 25, die zuhause leben und kein festes Einkommen haben), so hat er sogar einen noch höheren Pfändungsfreibetrag*. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht wird ebenfalls zum 1. Juli 2024 von 527,76 Euro auf 560,90 Euro um 33,14 Euro angehoben. Wer für zwei bis fünf Kinder unterhaltspflichtig ist, erhält ab dem 01.07.2024 eine Erhöhung von jeweils 312,78 Euro statt 294,02 Euro.

Informationen zu den Pfändungsfreibeträgen

Wir haben großartige Neuigkeiten für Sie! Ab dem 1. Juli 2024 treten die neuen Pfändungsfreigrenzen für Girokonten in Kraft, und wir möchten sicherstellen, dass Sie einer der ersten Gewinner dieser Änderungen sind. Die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags auf 1.499,99 Euro ermöglicht Ihnen einen noch größeren Schutz vor Gläubigern.

Für diejenigen, die ein P-Konto besitzen, bedeutet dies, dass ein Pfändungsschutz von 1.499,99 Euro besteht (gemäß § 899 Abs. 1 ZPO entsprechend aufgerundet). Bis Ende Juni 2024 gilt noch die aktuelle Pfändungsfreigrenze von 1.409,99 € Euro für Schuldner ohne Unterhaltspflicht. Doch ab Juli 2024 sind auf Ihrem P-Konto stolze 1.499,99 Euro geschützt. Das ist eine bedeutende Erhöhung, die Ihnen mehr finanziellen Spielraum bietet.

Beispielrechnungen zum Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto (gültig ab Juli 2024)

 

Beispielrechnung Freibetrag - Fall 1:

Eine alleinstehende Person hat ein Nettoeinkommen von 1.499€. In diesem Fall kann der Gläubiger 0€ pro Monat pfänden! Der Person bleibt also das gesamte Nettoeinkommen. Bei 80.000€ Schulden wird während einer 3-jährigen Insolvenz 0€ monatlich gepfändet. Man ist also nach drei Jahren komplett schuldenfrei

Beispielrechnung Freibetrag - Fall 2:

Eine verheiratete Person ohne Kinder hat ein Nettoeinkommen von 2.050,00€. Laut Pfändungstabelle werden also 0€ gepfändet. Die Person behält somit die vollen 2.050,00€

Beispielrechnung Freibetrag - Fall 3:

Eine verheiratete Person mit einem Kind hat ein Nettoeinkommen von 2.360,00€. Auch hier werden 0€ gepfändet! Erst bei einem höheren Einkommen könnte ein Betrag gepfändet werden. Bei 47.000€ Schulden bleibt während der 3-jährigen Insolvenz 0€ monatlich gepfändet.

Leistungen, die nicht gepfändet werden können:

  • Erziehungs- und Elterngeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • BAföG, Stipendien und Studienbeihilfen
  • Geburtsbeihilfen
  • Beihilfen zur Eheschließung
  • Sterbegeld
  • Gnadenbezüge
  • Blindenbeihilfen
  • Reisekosten

Alle Bezüge dieser Kategorie sind in vollem Umfang unpfändbar.

Kontakt zu uns

Wenn Sie weitere Informationen, Tipps und Tricks zum Grundfreibetrag bei Insolvenz und den Abläufen benötigen, kontaktieren Sie uns unter der WhatsApp-Nummer 015732478936. Ihr SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum-Team in Stuttgart steht Ihnen gerne zur Seite!

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Es können finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise Kontokorrentkredite oder offene Rechnungen bei Versandhäusern an die Schufa gemeldet werden.

Die Schufa gibt anhand der gespeicherten Daten Auskunft darüber, ob eine Person in der Vergangenheit finanzielle Verpflichtungen fristgerecht erfüllt hat oder ob es möglicherweise Zahlungsschwierigkeiten gab. Doch wird automatisch auch ein P-Konto gemeldet?

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