Insolvenzplanverfahren

Sanierung oder Entschuldung in 2024 / 2025

Das Insolvenzplanverfahren kann sowohl in der Unternehmensinsolvenz als auch in der Privatinsolvenz angewendet werden. In beiden Fällen besteht der Plan darin, die wirtschaftliche Situation des Schuldners zu sanieren und die Gläubiger zu befriedigen. Der Plan muss von den Gläubigern und dem Gericht bestätigt werden.


Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und Unternehmensinsolvenz

Hier eine Übersicht über die Hauptunterschiede zwischen dem Insolvenzplanverfahren für Privatpersonen und Unternehmen:

Merkmal Insolvenzplanverfahren Privat Insolvenzplanverfahren Unternehmen
Ziel Entschuldung des Schuldners Sanierung und Fortführung des Unternehmens
Betroffene Privatpersonen Unternehmen, Selbstständige
Insolvenzgründe Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit
Insolvenzplan Plan zur Schuldentilgung und Entschuldung Plan zur Sanierung und Umstrukturierung des Unternehmens
Gläubigerbeteiligung Gläubiger stimmen über den Plan ab Gläubiger stimmen über den Plan ab
Insolvenzverwalter In der Regel bestellt In der Regel bestellt
Restschuldbefreiung Möglich nach Erfüllung des Plans Nicht üblich, da Unternehmenssanierung im Fokus
Dauer Abhängig von der Erfüllung des Plans Abhängig von der Umsetzung des Sanierungsplans

Ein Weg zur Sanierung Ihres Unternehmens

Das Insolvenzplanverfahren bietet für Unternehmen die Möglichkeit, sich in finanziellen Schwierigkeiten zu sanierenund gleichzeitig den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. Es ermöglicht eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch des Unternehmens berücksichtigt. Stimmen sowohl das Gericht als auch die Gläubiger zu, ersetzt die Planinsolvenz das reguläre Insolvenzverfahren.


Leitfaden zum regulären Insolvenzplanverfahren

  1. Beratung und Vorbereitung: Ein erfahrener Insolvenzberater oder Anwalt beurteilt Ihre finanzielle Situation und erarbeitet mit Ihnen mögliche Strategien.

  2. Beantragung des Insolvenzverfahrens: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Ein vorläufiger Insolvenzplan sollte beigelegt werden.

  3. Erstellung des endgültigen Insolvenzplans: Nach Eröffnung des Verfahrens wird der endgültige Plan erstellt, der Sanierungsmaßnahmen und die Auswirkungen auf die Gläubiger detailliert beschreibt.


Aufbau des Insolvenzplans: Zwei wichtige Abschnitte

  • Darstellender Teil: Dieser Abschnitt beschreibt die wirtschaftliche Situation und geplante Maßnahmen, um das Insolvenzverfahren voranzutreiben (§ 220 InsO).
  • Gestaltender Teil: Hier wird festgelegt, wie sich die Rechte der Beteiligten durch den Plan ändern. Die Gläubigerwerden in Gruppen unterteilt, und jede Gruppe erhält bestimmte Rechte (§ 221 InsO).

Abstimmung und Umsetzung des Insolvenzplans

Der Plan wird den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Stimmen alle Gläubigergruppen zu und wird der Plan durch das Gericht bestätigt, kann die Umsetzung beginnen. Danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen kann fortgeführt werden.

Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung

Wann wird eine Insolvenzplan erstellt?

Ein Insolvenzplan wird normalerweise in der Anfangsphase des Insolvenzverfahrens erstellt, nachdem das Unternehmen oder der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.

Die genaue zeitliche Planung kann jedoch von Fall zu Fall variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität der finanziellen Situation des Unternehmens, der Verfügbarkeit von Informationen und Ressourcen zur Erstellung des Plans und der Strategie des Unternehmens oder des Insolvenzverwalters.

Es ist wichtig, dass der Insolvenzplan so früh wie möglich erstellt wird, um den Gläubigern und dem Gericht ausreichend Zeit zur Prüfung des Plans zu geben. Der Plan sollte vor der Gläubigerversammlung vorliegen, in der über den Plan abgestimmt wird.

In der Praxis wird oft bereits vor Stellung des Insolvenzantrags mit der Erstellung des Insolvenzplans begonnen, insbesondere wenn das Unternehmen das Verfahren unter Eigenverwaltung durchführen möchte. Dies ermöglicht eine zügige Vorlage des Plans im eröffneten Insolvenzverfahren und erhöht die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens.

Wer kann ein Insolvenzplanverfahren beantragen?

Ein Insolvenzplanverfahren kann vom Schuldner (dem insolventen Unternehmen) oder vom Insolvenzverwalter beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen insolvent oder überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig ist.

Was genau unterscheidet das Planverfahren vom Regelverfahren?

Das Insolvenzplanverfahren unterscheidet sich hauptsächlich durch die Flexibilität und die Sanierungsperspektive. 

Während im Regelinsolvenzverfahren das Hauptziel die Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung der Insolvenzmasse ist, bietet das Insolvenzplanverfahren eine strukturierte Möglichkeit zur Sanierung und damit Fortführung des Unternehmens. 

Im Insolvenzplanverfahren wird ein detaillierter Plan erstellt, der aufzeigt, wie das Unternehmen restrukturiert und saniert werden kann. 

Was beinhaltet ein Insolvenzplan?

Ein Insolvenzplan enthält im Wesentlichen zwei Teile: einen Berichtsteil und einen gestaltenden Teil. Der Berichtsteil gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Der gestaltende Teil beschreibt die geplanten Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens und deren Auswirkungen auf die Gläubiger.

Der Insolvenzplan wird den Gläubigern und, falls vorhanden, dem Betriebsrat zur Abstimmung vorgelegt. Die Gläubiger stimmen in Gruppen (Gläubigerklassen) über den Plan ab. Wenn alle betroffenen Parteien dem Plan zustimmen, wird er vom Insolvenzgericht bestätigt und ist verbindlich.

 Wie wird über den Insolvenzplan entschieden?

Dieser Plan muss von den Gläubigern und vom Gericht genehmigt werden. So ermöglicht das Insolvenzplanverfahren eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die des Unternehmens berücksichtigt.

Was passiert, wenn der Insolvenzplan erfolgreich umgesetzt wird?

Wenn der Insolvenzplan erfolgreich umgesetzt wird, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit fortsetzen. 

Die Gläubiger erhalten die im Insolvenzplan festgelegte Quote auf ihre Forderungen. Eventuell verbleibende Restschulden können erlassen werden. Das Unternehmen ist dann saniert und nicht mehr insolvent.

Raus aus den Schulden mit unserer Hilfe

Seit über 10 Jahren unterstützen wir erfolgreich private und geschäftliche Schuldner im Raum Stuttgart und Umgebung auf dem Weg zur Schuldenfreiheit. Wir haben bereits zahlreichen Menschen durch das Insolvenzverfahren geholfen und legen großen Wert auf die Verbesserung Ihrer finanziellen Situation. Unser maßgeschneidertes Leistungsangebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen (GmbH / UG) und Selbstständige. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in Schuldnerberatung, Insolvenzberatung und Firmeninsolvenz. Erfahren Sie mehr zum Aufnahmebogen.

Lernen Sie uns kennen - Wolfgang Seelig und Team persönlich für Sie da !

Kompetente Schulden- und Insolvenzberatung im Großraum Stuttgart

Willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. in Stuttgart. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schulden und Insolvenz. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich vor einem Insolvenzverfahren stehen – wir helfen Ihnen professionell weiter. Entdecken Sie unsere Beratungsangebote und erste Informationen zu Ihren Optionen. Wir stehen Ihnen zur Seite!"

unsere Beratung

Über uns

Erfahren Sie mehr über mich und mein Team vom SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V.. Unsere Kompetenzen stützen sich auf persönliche Erfahrungen und fachliche Qualifikationen.

Lerne uns kennen

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zur Insolvenzberatung oder benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns bequem per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Unser Team steht bereit, um Ihnen zu helfen. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!

Jetzt kontaktieren
  • Bekannt aus Focus Online

    Unsere Expertise in der Schuldnerberatung und Insolvenzverwaltung wurde von Focus Online anerkannt.

    zum Beitrag 
  • BS Inso

    Partner von BS Inso – Gemeinsam mit BS Inso setzen wir uns für effektive Lösungen in der Insolvenzberatung ein.

  • GoldWert Bewertung

    GoldWert Bewertung – Unsere Dienstleistungen zur Schuldenregulierung und Insolvenz sind durch GoldWert ausgezeichnet und empfohlen.

  • Guten Morgen Deutschland

    Partner von Guten Morgen Deutschland – Wir sind stolz darauf, in der bekannten Sendung für unsere Kompetenz in der Insolvenzberatung erwähnt zu werden."

  • Deutsch Anwaltverein für Sanierungen

    Mitglied des Deutschen Anwaltvereins für Sanierungen – Wir arbeiten eng mit dem Verein zusammen, um Ihnen die besten Lösungen in der Insolvenzberatung zu bieten

1 von 5