Insolvenzplanverfahren
Sanierung oder Entschuldung in 2024 / 2025
Das Insolvenzplanverfahren kann sowohl in der Unternehmensinsolvenz als auch in der Privatinsolvenz angewendet werden. In beiden Fällen besteht der Plan darin, die wirtschaftliche Situation des Schuldners zu sanieren und die Gläubiger zu befriedigen. Der Plan muss von den Gläubigern und dem Gericht bestätigt werden.
Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und Unternehmensinsolvenz
Hier eine Übersicht über die Hauptunterschiede zwischen dem Insolvenzplanverfahren für Privatpersonen und Unternehmen:
Merkmal | Insolvenzplanverfahren Privat | Insolvenzplanverfahren Unternehmen |
---|---|---|
Ziel | Entschuldung des Schuldners | Sanierung und Fortführung des Unternehmens |
Betroffene | Privatpersonen | Unternehmen, Selbstständige |
Insolvenzgründe | Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit | Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit |
Insolvenzplan | Plan zur Schuldentilgung und Entschuldung | Plan zur Sanierung und Umstrukturierung des Unternehmens |
Gläubigerbeteiligung | Gläubiger stimmen über den Plan ab | Gläubiger stimmen über den Plan ab |
Insolvenzverwalter | In der Regel bestellt | In der Regel bestellt |
Restschuldbefreiung | Möglich nach Erfüllung des Plans | Nicht üblich, da Unternehmenssanierung im Fokus |
Dauer | Abhängig von der Erfüllung des Plans | Abhängig von der Umsetzung des Sanierungsplans |
Ein Weg zur Sanierung Ihres Unternehmens
Das Insolvenzplanverfahren bietet für Unternehmen die Möglichkeit, sich in finanziellen Schwierigkeiten zu sanierenund gleichzeitig den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. Es ermöglicht eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch des Unternehmens berücksichtigt. Stimmen sowohl das Gericht als auch die Gläubiger zu, ersetzt die Planinsolvenz das reguläre Insolvenzverfahren.
Leitfaden zum regulären Insolvenzplanverfahren
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Beratung und Vorbereitung: Ein erfahrener Insolvenzberater oder Anwalt beurteilt Ihre finanzielle Situation und erarbeitet mit Ihnen mögliche Strategien.
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Beantragung des Insolvenzverfahrens: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Ein vorläufiger Insolvenzplan sollte beigelegt werden.
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Erstellung des endgültigen Insolvenzplans: Nach Eröffnung des Verfahrens wird der endgültige Plan erstellt, der Sanierungsmaßnahmen und die Auswirkungen auf die Gläubiger detailliert beschreibt.
Aufbau des Insolvenzplans: Zwei wichtige Abschnitte
- Darstellender Teil: Dieser Abschnitt beschreibt die wirtschaftliche Situation und geplante Maßnahmen, um das Insolvenzverfahren voranzutreiben (§ 220 InsO).
- Gestaltender Teil: Hier wird festgelegt, wie sich die Rechte der Beteiligten durch den Plan ändern. Die Gläubigerwerden in Gruppen unterteilt, und jede Gruppe erhält bestimmte Rechte (§ 221 InsO).
Abstimmung und Umsetzung des Insolvenzplans
Der Plan wird den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Stimmen alle Gläubigergruppen zu und wird der Plan durch das Gericht bestätigt, kann die Umsetzung beginnen. Danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen kann fortgeführt werden.
Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung
Wann wird eine Insolvenzplan erstellt?
Ein Insolvenzplan wird normalerweise in der Anfangsphase des Insolvenzverfahrens erstellt, nachdem das Unternehmen oder der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Die genaue zeitliche Planung kann jedoch von Fall zu Fall variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität der finanziellen Situation des Unternehmens, der Verfügbarkeit von Informationen und Ressourcen zur Erstellung des Plans und der Strategie des Unternehmens oder des Insolvenzverwalters.
Es ist wichtig, dass der Insolvenzplan so früh wie möglich erstellt wird, um den Gläubigern und dem Gericht ausreichend Zeit zur Prüfung des Plans zu geben. Der Plan sollte vor der Gläubigerversammlung vorliegen, in der über den Plan abgestimmt wird.
In der Praxis wird oft bereits vor Stellung des Insolvenzantrags mit der Erstellung des Insolvenzplans begonnen, insbesondere wenn das Unternehmen das Verfahren unter Eigenverwaltung durchführen möchte. Dies ermöglicht eine zügige Vorlage des Plans im eröffneten Insolvenzverfahren und erhöht die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens.
Wer kann ein Insolvenzplanverfahren beantragen?
Ein Insolvenzplanverfahren kann vom Schuldner (dem insolventen Unternehmen) oder vom Insolvenzverwalter beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen insolvent oder überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig ist.
Was genau unterscheidet das Planverfahren vom Regelverfahren?
Das Insolvenzplanverfahren unterscheidet sich hauptsächlich durch die Flexibilität und die Sanierungsperspektive.
Während im Regelinsolvenzverfahren das Hauptziel die Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung der Insolvenzmasse ist, bietet das Insolvenzplanverfahren eine strukturierte Möglichkeit zur Sanierung und damit Fortführung des Unternehmens.
Im Insolvenzplanverfahren wird ein detaillierter Plan erstellt, der aufzeigt, wie das Unternehmen restrukturiert und saniert werden kann.
Was beinhaltet ein Insolvenzplan?
Ein Insolvenzplan enthält im Wesentlichen zwei Teile: einen Berichtsteil und einen gestaltenden Teil. Der Berichtsteil gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Der gestaltende Teil beschreibt die geplanten Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens und deren Auswirkungen auf die Gläubiger.
Der Insolvenzplan wird den Gläubigern und, falls vorhanden, dem Betriebsrat zur Abstimmung vorgelegt. Die Gläubiger stimmen in Gruppen (Gläubigerklassen) über den Plan ab. Wenn alle betroffenen Parteien dem Plan zustimmen, wird er vom Insolvenzgericht bestätigt und ist verbindlich.
Wie wird über den Insolvenzplan entschieden?
Dieser Plan muss von den Gläubigern und vom Gericht genehmigt werden. So ermöglicht das Insolvenzplanverfahren eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die des Unternehmens berücksichtigt.
Was passiert, wenn der Insolvenzplan erfolgreich umgesetzt wird?
Wenn der Insolvenzplan erfolgreich umgesetzt wird, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit fortsetzen.
Die Gläubiger erhalten die im Insolvenzplan festgelegte Quote auf ihre Forderungen. Eventuell verbleibende Restschulden können erlassen werden. Das Unternehmen ist dann saniert und nicht mehr insolvent.
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