Insolvenzschutz-24

Heute handeln, statt morgen verlieren:

Mit dem Insolvenzschutz24 sicher durch jede finanzielle Krise!

Die Welt verändert sich rasant! Schützen Sie noch heute Ihr Unternehmen vor:

  • Auswirkungen der Inflation und ständig steigenden Kosten.
  • Inflation, Energiepreissteigerungen und Branchenkrisen.

 

Ihre Vorteile:

  • Insolvenzschutz24 gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie jetzt benötigen, um Ihr hart verdientes Geld und Ihr Unternehmen zu schützen.
  • Unsere Mitglieder genießen exklusiven Zugang zu einem Netzwerk von Experten.
  • Maßgeschneiderte Unternehmer- & Insolvenzberatung für jedes Geschäftsszenario.
  • Ihre Zeit ist wertvoll: Verschwenden Sie sie nicht mit komplizierten Anträgen oder Verfahren, bei denen wir Sie unterstützen könnten.

 

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100%ige GARANTIE der INSOLVENZERÖFFNUNG (wenn gesetzliche Voraussetzungen gegeben sind) JA JA
Verhandlung mit Gläubigern JA JA
Privatinsolvenz Insolvenzantragstellung - -
Insolvenzantragskostenerstattung (Partner des INSOLVENZSCHUTZ24) JA JA
P-Konto Bescheinigung (Bescheinigung nach § 903 Abs 1 ZPO) JA JA
Entschuldungs-Coaching (während der Entschuldungs-Phase) - JA
Mastermind WhatsApp - JA
MASTERMIND LIVE CALLS - JA
300€ Gutschein für Wertgutachten einer Immobilie - JA
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Widerspruch gegen unerlaubte Handlung - JA
Getrennte Steuerveranlagung beantragen - JA
10% Ermäßigung auf die Buchhaltung/Belegerfassung für Selbstständige & KMU für die Vorbereitung die Einkommensteuererklärung auf die bisherigen Steuerberatungskosten - JA
Selbstbeteiligung pro Kostenübernahme 489€ 150€
Preis/Tarif (jährliche Zahlung) Aktion 16,99 € statt 21,99€ mtl. Aktion 69,99 € statt 74,99 € mtl.
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Das "Sorglos Paket":

Von Insolvenzkosteneröffnung bis Antragskostenerstattung. Das schlanke Paket für den Basis-Schutz deckt die nötigsten Punkte ab.

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Das "Rundum Sorglos Paket":

Der Rundum-Schutz inkl. Immobilien-Wertgutachten & Unterstützung bei Steuer und Belegen, sowie sämtliche Coaching-Angebote inklusive.

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Wichtigste Vorteile des Insolvenzschutz24:

  • Professionelle Unterstützung bei Insolvenzanträgen.
  • Freisetzen finanzieller Mittel und neue Handlungsfähigkeit.
  • Kürzere Wartezeiten und passende Beratung in für Termine in öffentlichen Einrichtungen.
  • Reduzierte Risiken von: Kontosperrungen, Inkassobriefen, Gerichtsvollzieher-Besuchen, Mahn- und oder Vollstreckungsbescheide, Haftbefehle.
  • Inkasso-Drohbriefen entspannter begegnen.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen und finanzielle Verluste passend managen.
  • Die Folgen von Kontopfändungen reduzieren.
  • Extreme Fehler vermeiden & korrekt ausgearbeitete Insolvenzantragstellungen.
  • Vermeidung der durch Dritte gestellten Insolvenzanträge wie z.B. von Krankenkassen oder dem Finanzamt.
  • Schlaflose Nächte, Verzweiflung, gefühlte Hilflosigkeit gehören allesamt der Vergangenheit an.
  • Minimieren des Risiko von gesundheitlichen und psychologischen Problemen infolge ungeregelter Insolvenz.

 

>> Profitieren Sie jetzt von über 15 Jahren Expertise in Unterstützung von Unternehmen & Selbstständigen.

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Je nach Branche profitieren Sie von weiteren Vorteilen!

Selbstständige und Unternehmer

 

  • Vermeidung langer Wartezeiten
  • Schutz vor Kontosperrungen.
  • Bewältigung rechtlicher Herausforderungen.
  • Qualifizierte Beratung:
    Zugang zu Fachanwälten und Beratung von zertifizierten Experten.

Hotel- und

Gastronomie

 

  • Schützen Sie sich vor den finanziellen Belastungen durch die 12% MwSt.-Erhöhung von 7 auf 19 % MwSt.. 
  • Insolvenzschutz24 bietet Ihnen finanzielle Strategien, um Ihr Geschäft sicher zu halten.

Bau- und

Automobilindustrie

 

  • Unterstützung bei Projektstornierungen und Insolvenzgefahren.
  • Sicherung von Arbeitsplätzen und finanzieller Stabilität.
  • Schützen Sie sich vor den Auswirkungen von Projektstillständen und Auftragsverlusten.

Transport- und Speditionsgewerbe

 

  • Bereiten Sie sich auf die drastische CO2-Maut Erhöhung vor und sichern Sie Ihre Finanzen.

Haus- und

Immobilienbesitzer

 

  • Finden Sie Stabilität inmitten steigender Bauzinsen und unsicherer Marktlage.
  • Finanzielle Stabilität in Zeiten steigender Kosten.

Privatpersonen am Existenzminimum

 

  • Praktische Lösungen zur Überwindung finanzieller Hürden.
  • Zugang zu essenziellen Finanzberatungen.
  • Bewahren Sie Ihren Lebensstandard. Insolvenzschutz24 steht Ihnen zur Seite, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Insolvenzschutz24*: Mehr als nur ein Schutzschild:


Es ist eine Investition in
die Zukunft Ihres Unternehmens. Treten Sie noch heute bei und erleben Sie den Unterschied, den eine starke Gemeinschaft in Krisenzeiten machen kann.

 

*Die Produkte von Insolvenzschutz24, werden von der SEIN Group Ltd vertreiben. Insolvenzschutz24 Impressum. Die AGB's finden Sie anbei auf unserer Partner-Seite. AGB's: https://www.insolvenzschutz24.com/agb

Lernen Sie uns kennen - Wolfgang Seelig und Team persönlich für Sie da !

Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren eröffnet, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die "Entschuldung" zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem kostenlosen Erstgespräch.

Kann jeder ein Insolvenzverfahren eröffnen?

Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Fitness-Mitgliedschaft allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.

Welche Unterlagen werden bei einer Beratung benötigt?

  • aktueller Einkommensbescheid(e)wie Lohn-/ Gehaltsnachweis Bewilligungsbescheid; Rentenbescheid; Beihilfe usw. Hat man mehrere Einkommen werden alle Einkommensnachweise/ Bescheide benötigt (z.B. bei ergänzenden Leistungen ALGII)
  • evtl. Kindergeldbescheid
  • alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
  • Nachweise zu unbezahlten Rechnungen
  • Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben von Rechtsanwälten usw.

HINWEIS: Diese Unterlagen müssen nicht vorsortiert sein, wir verstehen, wenn du mit der Situation überfordert bist und öffnen/sortieren deine Briefe für dich.

Gibt es unterschiedliche Insolvenzverfahren?

Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.

  1. Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VI) gilt für alle unselbständig Tätigen (Arbeiter, Angestellte, Rentner, Arbeitslose usw.) aber auch für ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es rechtlich vorgeschrieben, dass vor Antragstellung eine anerkannte und zugelassene Insolvenzberatungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt und bei dessen Scheitern eine s. g. Negativbescheinigung für den konkreten Fall ausstellt. Wir sind eine solche Stelle und können diese Bescheinigung ausstellen.
  2. Das Regelinsolvenzverfahren (RI) ist ein Verfahren für Selbstständige und Freiberufler, die aktuell ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten oder für ehemalige Selbstständige die Forderungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen ehemaliger Arbeitnehmer*innen oder mehr als 18 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es nicht zwingend vorgeschrieben eine Insolvenzberatungsstelle hinzuzuziehen, unsere Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass mit Einbindung einer (unserer) Beratungsstelle die Erfolgsaussichten höher sind und vor allem Fehler vermieden werden, die zum Scheitern des Verfahrens führen können.

Was heißt: Außergerichtlicher Einigungsversuch?

Gesetzlich ist geregelt, dass einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz immer der Versuch einer außer (vor-) gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle vorauszugehen hat. Das bedeutet, dass der versuchen muss, mit allen Gläubigern eine Einigung / Vereinbarung zu erzielen. Basis des dabei zu erarbeitenden Schuldenbereinigungsplans ist das pfändbare Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners, möglicherweise auch ergänzt um freiwillige Zahlbeträge.

Wie ist der weitere Ablauf bei Gericht?

Ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz, ergänzt um die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, bei Gericht eingereicht, so wird als erster Schritt geprüft, ob alle Angaben und Anlagen soweit vollständig vorhanden sind. Der Insolvenzrichter wird in der Folge über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden (im "Normalfall" wird ein s. g. Eröffnungsbeschluss erfolgen).

Im Zuge dessen wird durch das Gericht ein Verwalter / Treuhänder eingesetzt, der in der Folge verantwortlicher Ansprechpartner ist, der auch mit der Verwertung möglicherweise vorhandener Vermögenswerte beauftragt wird, dem der Schuldner auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist, der während der nun folgenden Wohlverhaltensphase dem Gericht berichtet, der letztendlich auch das Schlussgutachten erstellt und damit das Gericht in die Lage versetzt die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) zu beschließen.

Entstehen für mich im gerichtlichen Verfahren auch Kosten?

Ja. Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten seitens des Gerichtes (Gerichts-, Verfahrenskosten) und Kosten für den Verwalter / Treuhänder. Es sollte vorsichtshalber ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden, falls die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist um diese Kosten zu begleichen.

Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit Januar 2021 nur noch 3 statt wie bisher 6 Jahre.

Was kann ich machen, wenn ich keine Unterlagen zu meinen Schulden mehr habe?

Wir können Ihnen Vordrucke zur Verfügung stellen, mit denen Sie bei der Schufa, bei anderen Auskunfteien, beim Schuldnerverzeichnis und bei Gerichtsvollziehern um Auskunft ersuchen. Die Ermittlung bei den Gerichtsvollziehern muss aber durch Sie erfolgen. Wir beraten Sie, wie Sie das am besten organisieren. Sprechen Sie uns in dem Beratungsgespräch einfach darauf an.

Könnt Ihr mir bei einer Bescheinigung nach § 850c Abs. 4 ZPO (P-Konto Bescheinigung) helfen?

Selbstverständlich! Fülle dafür einfach das vorgefertigte Formular auf unserer Homepage unter dem Punkt "P-Konto" aus und du erhältst deine Bescheinigung innerhalb von 3-4 Werktagen.

SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM E.V.

Präsident: W. Seelig

Hauptstr. 115

D-70771 L.-Echterdingen (Nähe Stuttgarter-Flughafen/Airport)

Tel.: +49 (0)711-933 42 115

Fax: 49 (0)711- 46914839

WhatsApp: 015732478936

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Kompetente Schulden- und Insolvenzberatung im Großraum Stuttgart

Willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. in Stuttgart. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schulden und Insolvenz. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich vor einem Insolvenzverfahren stehen – wir helfen Ihnen professionell weiter. Entdecken Sie unsere Beratungsangebote und erste Informationen zu Ihren Optionen. Wir stehen Ihnen zur Seite!"

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Erfahren Sie mehr über mich und mein Team vom SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V.. Unsere Kompetenzen stützen sich auf persönliche Erfahrungen und fachliche Qualifikationen.

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Haben Sie Fragen zur Insolvenzberatung oder benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns bequem per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Unser Team steht bereit, um Ihnen zu helfen. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!

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  • Bekannt aus Focus Online

    Unsere Expertise in der Schuldnerberatung und Insolvenzverwaltung wurde von Focus Online anerkannt.

  • BS Inso

    Partner von BS Inso – Gemeinsam mit BS Inso setzen wir uns für effektive Lösungen in der Insolvenzberatung ein.

  • GoldWert Bewertung

    GoldWert Bewertung – Unsere Dienstleistungen zur Schuldenregulierung und Insolvenz sind durch GoldWert ausgezeichnet und empfohlen.

  • Guten Morgen Deutschland

    Partner von Guten Morgen Deutschland – Wir sind stolz darauf, in der bekannten Sendung für unsere Kompetenz in der Insolvenzberatung erwähnt zu werden."

  • Deutsch Anwaltverein für Sanierungen

    Mitglied des Deutschen Anwaltvereins für Sanierungen – Wir arbeiten eng mit dem Verein zusammen, um Ihnen die besten Lösungen in der Insolvenzberatung zu bieten

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