Privatinsolvenz | Schuldenfrei in nur drei Jahren – Chancen auf einen Neuanfang

Gute Nachrichten zur Dauer der Privatinsolvenz!
Seit der Reform des Insolvenzrechts Ende 2020 können Sie durch eine Privatinsolvenz bereits nach 3 Jahrenschuldenfrei sein. Vorher lag die Frist bei bis zu 6 Jahren.
Wie funktioniert das? Während der drei Jahre wird ein Teil Ihres Einkommens – der pfändbare Anteil – an einen sogenannten Treuhänder abgeführt, der Ihre Schulden tilgt. Es gibt keine Mindestquote, die Sie zahlen müssen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Wichtig zu beachten:

  • Unterhaltsschulden und Steuerschulden sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

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Was passiert bei einer Privatinsolvenz?

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie unsere Schuldenberatung beauftragen, müssen Sie vorerst keine Zahlungen an Ihre Gläubiger (z. B. Kreditraten) mehr leisten. Laut Gesetz steht Ihnen bei einer Privatinsolvenz ein Existenzminimum zu, wobei nur Beträge über der Pfändungsfreigrenze gepfändet werden. Diese ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Vorteil der Privatinsolvenz:
Nach nur drei Jahren und Einhaltung der Vereinbarungen gelten Sie als gesetzmäßig schuldenfrei.

Der Ablauf einer Privatinsolvenz – Schritt für Schritt:

  1. Entscheidung für den Insolvenzantrag (Vorlaufzeit ca. 2 Monate)
  2. Antragstellung beim Insolvenzgericht
  3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  4. Bestellung eines Insolvenzverwalters, der die Gläubiger vertritt
  5. Abgabe einer Vermögensauskunft (Offenlegung Ihrer Vermögensverhältnisse)
  6. Abführung des pfändbaren Einkommens an den Insolvenzverwalter
  7. Abschluss des Verfahrens nach etwa 3 Jahren und Restschuldbefreiung

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Vorbereitung des Insolvenzantrags – Wichtige Punkte

  1. Schulden auflisten: Erstellen Sie eine vollständige Übersicht Ihrer Schulden und Gläubiger, um sicherzustellen, dass alles im Insolvenzverfahren berücksichtigt wird.
  2. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Versuchen Sie vor der Insolvenz, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.
  3. Vermögenswerte offenlegen: Offenlegen aller Einkünfte und Vermögenswerte ist verpflichtend.
  4. Anwaltliche Unterstützung: Ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung kann Sie im Prozess unterstützen.
  5. Fristen beachten: Achten Sie darauf, dass alle Fristen im Verfahren eingehalten werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Privatinsolvenz und SCHUFA – Was sind die Folgen?

Eine Privatinsolvenz wird in Ihrer SCHUFA-Akte eingetragen und kann mehrere Jahre bestehen bleiben, was sich negativ auf Ihre Bonität auswirkt. Dies betrifft vor allem:

  • Wohnungssuche: Vermieter sehen negative SCHUFA-Einträge oft ungern.
  • Vertragsabschlüsse: Anbieter (z. B. Telefonanbieter) prüfen oft Ihre SCHUFA-Bonität vor Abschluss eines Vertrages.
  • Verlängerter Zeitraum: Die SCHUFA-Einträge bleiben über die Restschuldbefreiung hinaus (max. drei Jahre) bestehen.

Privatinsolvenz als Chance nutzen – So verbessern Sie Ihre finanzielle Lage


Beratung zur Privatinsolvenz – Ihre Vorteile mit uns

Das SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. steht Ihnen zur Seite. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und zertifizierten Beratern unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg durch die Privatinsolvenz. Wir bieten:

  • Keine Wartezeiten
  • Gute Erreichbarkeit per Telefon
  • Unterstützung bei der Bearbeitung Ihrer Post

Beratung jetzt anfragen – Wir helfen Ihnen, schuldenfrei zu werden


Wichtige Downloads und Formulare

Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Formulare zum Thema Insolvenz:

  • Pfändungstabelle
  • Insolvenz-Checkliste
  • Aufnahmebogen
  • Haushaltsplan

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häufige Fragen zu Insolvenz

Privatinsolvenz - FAQ

Was kostet mich die Privatinsolvenz: Von Anwalt bis Beratung?

Die Kosten für eine Privatinsolvenz können je nach Umfang und Dauer des Verfahrens unterschiedlich ausfallen. Es können Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Kosten für eine Schuldnerberatung und andere Ausgaben anfallen. Es ist empfehlenswert, sich bei uns im Vorfeld genau über die Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung zu informieren.

Betrifft die Privatinsolvenz Ehe und Partnerschaft?

Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass eine Privatinsolvenz nicht nur den Antragsteller, sondern auch seinen Ehepartner betreffen kann. Doch grundsätzlich ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz des anderen betroffen. 

Ausnahmen kommen vor, weshalb eine rechtzeitige Beratung  sinnvoll ist. Im Allgemeinen haftet jeder Mensch aber nur für die eigenen Schulden. Normalerweise jedoch nicht für die Schulden des Ehepartners, der eigenen Kinder oder für Schulden von anderen Personen

Darf ich mein Fahrzeug (z.B. Auto) behalten?

Wenn das Auto noch nicht abbezahlt ist und es als Sicherheit für einen Kredit dient, kann es im Rahmen der Insolvenz abgegeben werden. In diesem Fall wird das Auto verkauft und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet.

Wenn das Auto jedoch bereits vollständig bezahlt ist und keinen Kredit als Sicherheit hat, kann es unter bestimmten Umständen im Rahmen der Insolvenz behalten werden. Es gibt hierfür jedoch Grenzen, die sich aus dem pfändbaren Vermögen ergeben.

Es gibt weitere Ausnahmen von der Pfändbarkeit, wie zum Beispiel bei einem Arbeitsmittel oder einem behindertengerechten Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigt wird und es keine zumutbare Alternative gibt, kann es unter Umständen ebenfalls von der Pfändung ausgenommen werden.

Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld von einem spezialisierten Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle beraten zu lassen, um zu klären, ob das Fahrzeug im Rahmen der Insolvenz behalten werden kann.

Wie schütze ich meine Finanzen während der Privatinsolvenz?

Während des Insolvenzverfahrens ist es wichtig, die eigenen Finanzen weiterhin gut im Blick zu behalten und sich an den Plan zu halten, welchen das Insolvenzgericht erstellt hat. 

Dieser Plan sieht vor, wie viel Geld man monatlich zur Verfügung hat und wie viel davon an die Gläubiger gezahlt wird. Es ist auch wichtig, alle Einkünfte und Ausgaben genau aufzulisten und dem Insolvenzgericht mitzuteilen.

Bei der Pfändung des Einkommens, insbesondere bei der Lohn- oder Kontopfändung, muss dem Schuldner  ein bestimmter Betrag als Existenzminimum verbleiben. Der sogenannte Pfändungsfreibetrag.

Was muss ich als Rentner beachten?

Auch Rentner können eine Privatinsolvenz durchführen. Allerdings müssen sie dabei besondere Vorschriften beachten. 

Bei der Privatinsolvenz gilt die Altersrente als Einkommen. Damit kann sie ebenfalls gepfändet werden. Aber natürlich weiterhin nur, sofern sie den Pfändungsfreibetrag übersteigt.

Es ist empfehlenswert, sich aufgrund vieler spezieller Vorschriften von uns vorarb beraten zu lassen.

Kompetente Schulden- und Insolvenzberatung im Großraum Stuttgart

Willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. in Stuttgart. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schulden und Insolvenz. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich vor einem Insolvenzverfahren stehen – wir helfen Ihnen professionell weiter. Entdecken Sie unsere Beratungsangebote und erste Informationen zu Ihren Optionen. Wir stehen Ihnen zur Seite!"

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