Auswandern und Steuern
- Vorbereitung und zeitlicher Rahmen
- Was müssen Sie bei einem Wegzug steuerlich beachten?
- Definition und rechtliche Hintergründe
- Was ist der entscheidende Unterschied zwischen Erstrickungssteuer und Wegzugsteuer?
- Ausweg und Strategien zur Vermeidung der Wegzugsteuer
- Die Wegzugsteuer im Vergleich
- Die Entstrickungssteuer im Vergleich
- Wesentliche Merkmale und Vorteile der Entstrickungssteuer
- Fazit Wegzugs- VS Entstrickungssteuer
- Aktuell Länder ohne Hinzurechnungsregeln in 2024
- Weitere wichtige Überlegungen, die Sie rechtzeitig treffen sollten
Wie lange ist die Vorbereitung und zeitlicher Rahmen?
9 Monate vor der Auswanderung oder Wegzug:
In der Regel sind 9 Monate vor Auswanderung noch keine Meldepflichten einzuhalten. Doch es gibt den Fall, dass Sie ein Auslandsunternehmen gründen wollen.
Gründung eines Auslandsunternehmens:
Wenn Sie bereits vor der Aufgabe Ihres Wohnsitzes ein Auslandsunternehmen gründen, darf dieses keine Betriebsstätte in Deutschland begründen. Andernfalls müssen Sie dies anmelden, was entsprechende Deklarationspflichten auslöst (Bußgeld bis 5.000 €).
3 Monate vor bis 2 Monate nach der Auswanderung:
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt:
Melden Sie den Auszug aus Ihrer Wohnung beim Einwohnermeldeamt (Bußgeld bis 1.000 €).
Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen: Wenn Sie Ihr deutsches Unternehmen ins Ausland verlagern, müssen Sie dies innerhalb von 30 Tagen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden (Bußgeld bis 25.000 €) (BDO)(Western Union Money Transfer).
Meldung der Betriebsaufgabe:
Melden Sie die Aufgabe Ihres Einzelunternehmens oder Ihrer Personengesellschaft zeitnah dem Finanzamt. Eine GmbH/UG-Liquidation muss über einen Notar erfolgen (BDO) (Western Union Money Transfer).
Nach der Auswanderung bis zum Ende des laufenden Jahres:
In dieser Phase sind keine weiteren Meldepflichten zu beachten, sofern die bereits genannten Pflichten erfüllt wurden.
Im Jahr nach der Auswanderung (Folgejahr) ist folgendes wichtig:
Meldung des Zeitpunkts der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht: Teilen Sie dem Finanzamt den genauen Tag Ihrer Auswanderung mit.
Meldung bei Auswanderung in ein Niedrigsteuerland: Informieren Sie das Finanzamt, ob Sie in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind.
Meldung der Wegzugsbesteuerung:
Informieren Sie das Finanzamt, ob und in welcher Höhe die Wegzugsbesteuerung bei Ihnen greift. Es gibt keine Bußgelder für diese Meldungen, jedoch droht bei falschen oder unvollständigen Angaben eine Steuerhinterziehung (BDO) (BAFA).
Empfehlung:
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf Ihre Auswanderung vor, um alle Meldepflichten fristgerecht zu erledigen und keine unnötigen Bußgelder zu riskieren. Informieren Sie sich genau über die Vor- und Nachteile jeder Meldung sowie die möglichen Strafen und kommunizieren Sie im Ernstfall richtig mit den Finanzbehörden.
Für detaillierte Informationen und spezifische Beratung zur Vorbereitung vor dem Wegzug ins Ausland können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
Was müssen Sie bei einem Wegzug steuerlich beachten?
Bevor Sie Ihre Pläne in die Tat umsetzen, sollten Sie das deutsche Steuerrecht im Detail kennen.
Denn sich vorab nicht zu informieren kann aufgrund der Wegzugsteuer und Entstrickungsteuer teuer werden.
Was hinter diesen beiden Steuerbegriffen steckt und welche Möglichkeiten es gibt, die Steuerlast zu vermeiden, erfahren Sie in diesem Artikel.
Definition und rechtliche Hintergründe:
Wegzugsteuer gesetzliche Regelung:
Die gesetzliche Regelung ist in § 6 AStG zu finden.
Definition Wegzugsteuer:
Die Wegzugsbesteuerung ist Besteuerung von Vermögenswerten in Folge von Verlagerung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland.
Entstrickungsteuer gesetzliche Regelung:
Es gelten die Rechtsvorschriften (z.B. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG).
Definition Entstrickungsteuer:
Bei Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland überträgt man durch den Umzug Wirtschaftsgüter dorthin, wobei die Entstrickungssteuer („Exit Tax“) als anfällt.
Welches Finanzamt ist bei Wegzug aus Deutschland zuständig?
Wenn Sie nach Ihrem Wegzug keine Einkünfte in Deutschland erzielen, verbleibt die Zuständigkeit beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes.
Was ist der entscheidende Unterschied zwischen Erstrickungssteuer und Wegzugsteuer?
Der entscheidende Unterschied zwischen der Entstrickungssteuer und der Wegzugsteuer liegt in den steuerrechtlichen Regelungen und den betroffenen Unternehmensformen.
Was ist die Wegzugsteuer?
Die Wegzugsteuer wird erhoben, wenn ein Steuerpflichtiger, der mindestens 1 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert. Der deutsche Fiskus verliert dadurch sein Besteuerungsrecht, weshalb er eine sofortige Besteuerung des fiktiven Veräußerungsgewinns der Anteile vornimmt. Der fiktive Veräußerungspreis ist der aktuell erzielbare Verkaufspreis der Anteile, abzüglich der Anschaffungskosten. Die Differenz, also der fiktive Veräußerungsgewinn, ist zu versteuern.
Wann muss ich Wegzugsteuer zahlen?
Konkret unterliegt eine Person der Wegzugsteuer, wenn für sie während der zwölf Jahre vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre lang eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestand.
Wie wird die Wegzugsteuer berechnet?
Um die Steuerlast zu mindern, lässt der Gesetzgeber das Teileinkünfteverfahren zu. Das heißt, Sie müssen lediglich 60 Prozent des ermittelten fiktiven Veräußerungsgewinns mit Ihrem persönlichen Steuersatz (z. B. 30 Prozent) versteuern. Die Wegzugsteuer wird somit folgendermaßen berechnet:
Wegzugsteuer = (Fiktiver Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten) x 0.6 x persönlicher Steuersatz (z. B. 30 Prozent)
Praktisches Beispiel zur Wegzugsteuer:
Angenommen, Sie haben Anteile im Wert von 500.000 Euro mit Anschaffungskosten von 200.000 Euro. Der fiktive Veräußerungsgewinn beträgt 300.000 Euro. Mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent zahlen Sie somit:
Wegzugsteuer = 300.000 x 0.6 x 0.3 = 54.000 Euro
Was passiert mit Aktien, wenn man auswandert?
Der Fiskus erhebt eine Steuer auf bis zum Wegzug entstandene Wertsteigerungen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften der Auswanderer - beispielsweise Aktien. Allerdings wird die Steuer solange zinslos gestundet, bis die Anteile verkauft werden, falls der Eigentümer ins EU-Ausland zieht.
Ende der unbegrenzten Steuerpflicht:
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, wenn Sie Ihren Wohnsitz und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Dies bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt des Wegzugs nur noch in Deutschland steuerpflichtig sind, wenn Sie in Deutschland Einkünfte erzielen.
Was bedeutet Steuerverstrickung?
Von einer Verstrickung wird gesprochen, wenn das Besteuerungsrecht Deutschlands an dem Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts begründet wird.
Ausweg und Strategien zur Vermeidung der Wegzugsteuer
In einigen Fällen können Sie die Wegzugsteuer über Gestaltungen vermeiden, wie bspw. eine GmbH & Co. KG oder Schenkungen der Anteile. Auch die Gründung einer internationalen Holdinggesellschaft kann eine mögliche Strategie sein. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Was ist die Entstrickungsteuer und wann fällt sie an?
Nicht nur Anteilseigner von Kapitalgesellschaften sind betroffen: Wenn Sie als Selbstständiger, Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind und überlegen, fortan im Ausland zu arbeiten, fällt die sogenannte Entstrickungsteuer an. Diese hat die gleichen steuerlichen Folgen wie die Wegzugsteuer. Hierbei wird die Verlagerung von Wirtschaftsgütern, wie z. B. Betriebsausstattung, Firmenwagen, Patente, Software, langfristige Verträge usw., ins Ausland besteuert. Die Entstrickungsteuer wird wie folgt berechnet:
Entstrickungsteuer = Verkehrswert (fiktiver Veräußerungspreis) minus Buchwert
Ein Praktisches Beispiel:
Wenn der Verkehrswert Ihrer Betriebsausstattung 100.000 Euro beträgt und der Buchwert 40.000 Euro, dann beträgt der zu versteuernde Betrag 60.000 Euro.
Ausweg und Strategien zur Vermeidung der Entstrickungsteuer:
Die Entstrickungsteuer lässt sich meist durch geschickte Gestaltungen vermeiden, wie bspw. die Überführung des Betriebs in eine Personengesellschaft, Verpachtung des Betriebs oder Zuordnung der Wirtschaftsgüter zu einer inländisch verbleibenden Betriebsstätte. Ziehen Sie in ein anderes EU/EWR-Land, können Sie die Steuer unter Umständen auf fünf Jahre aufteilen.
Die Wegzugsteuer im Vergleich:
Wen betrifft die Wegzugsteuer?
Die Wegzugsteuer betrifft vor allem Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wie GmbH-Gesellschafter, die ins Ausland ziehen.
Rechtsgrundlage: Die gesetzliche Regelung findet sich in § 6 AStG (Außensteuergesetz).
Auslöser der Wegzugsteuer:
Die Wegzugsteuer wird ausgelöst, wenn der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und dadurch Deutschland sein Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile verliert. Auch die unentgeltliche Übertragung der Anteile an eine Person im Ausland kann die Wegzugsteuer auslösen.
Berechnung: Es erfolgt eine fiktive Veräußerung der Anteile, bei der der aktuelle Marktwert der Anteile abzüglich der Anschaffungskosten als zu versteuernder Gewinn herangezogen wird.
Steuerstundung der Wegzugsteuer:
Bei einem Wegzug in ein EU-/EWR-Land kann die Steuer unter bestimmten Bedingungen zinslos gestundet werden, bis die Anteile tatsächlich verkauft werden.
Die Entstrickungssteuer im Vergleich:
Wen betrifft die Entstrickungssteuer:
Die Entstrickungssteuer betrifft Unternehmer von Personenunternehmen, wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, die Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagern.
Rechtsgrundlage der Entstrickungssteuer:
Die Regelung ist in § 4 EStG (Einkommensteuergesetz) festgelegt.
Auslöser für die Entstrickungssteuer:
Die Entstrickungssteuer wird fällig, wenn Wirtschaftsgüter eines Personenunternehmens ins Ausland verlagert werden, beispielsweise durch den Umzug des Unternehmensinhabers oder die Eröffnung einer neuen Betriebsstätte im Ausland.
Berechnung der Entstrickungssteuer:
Der Verkehrswert der ins Ausland verlagerten Wirtschaftsgüter abzüglich des Buchwerts ergibt den zu versteuernden Gewinn.
Geringere Restriktionen sind ein Merkmal:
Im Vergleich zur Wegzugsteuer sind die Bedingungen für den Anfall der Entstrickungssteuer weniger strikt, da schon die Verlagerung von Wirtschaftsgütern ins Ausland eine Besteuerung auslösen kann.
Wesentliche Merkmale und Vorteile der Entstrickungssteuer:
Ein Steuerfreier Wegzug ist grundsätzlich möglich:
Ein einfacher Wegzug des Unternehmers ins Ausland löst bei einem Personenunternehmen keine sofortige Besteuerung aus, solange keine Wirtschaftsgüter verlagert werden.
Die Steuerentstrickung greift, wenn:
Bei Verlagerung von Wirtschaftsgütern ins Ausland wird jedoch die Entstrickungssteuer fällig, welche die stillen Reserven dieser Güter aufdeckt und besteuert.
Fazit Wegzugs- VS Entstrickungssteuer in 2024:
Die Wegzugsteuer und die Entstrickungssteuer betreffen unterschiedliche Unternehmensformen und Sachverhalte.Während die Wegzugsteuer bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften den Wegzug ins Ausland und den Verlust des deutschen Besteuerungsrechts auf deren Anteile besteuert, betrifft die Entstrickungssteuer die Verlagerung von Wirtschaftsgütern von Personenunternehmen ins Ausland.
Unternehmer sollten sich in beiden Fällen gründlich steuerlich beraten lassen, um mögliche steuerliche Belastungen zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Weitere Details finden Sie hier:
https://www.juhn.com/fachwissen/internationales-steuerrecht/entstrickungssteuer/
Aktuell Länder ohne Hinzurechnungsregeln in 2024
(bedeutet: ohne Hinzurechnungsbesteuerung)
- Andorra
- Aruba
- Bahamas
- Bahrain
- Brunei
- Chile
- Costa Rica
- Curacao
- Dominica
- Ecuador
- Französisch-Polynesien
- Grenada
- Guatemala
- Guernsey
- Hong Kong
- Jamaika
- Jersey
- Kolumbien
- Kuwait
- Liechtenstein
- Malaysia
- Marshallinseln
- Mauritius
- Monaco
- Philippinen
- Saudi-Arabien
- San Marino
- Schweiz
- Singapur
- Sint Maarten
- Thailand
- Taiwan (kein CFC-Regime für natürliche Personen)
- Ukraine
- Vietnam
>> Beachten Sie, dass sich diese Liste laufend ändern kann. (Stand: Juni 2024)
Weitere wichtige Überlegungen, die Sie rechtzeitig treffen sollten:
- Meldepflichten: Sie müssen den Wegzug und die Verlagerung von Wirtschaftsgütern den deutschen Finanzbehörden melden.
- Dokumentation und Nachweise: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente und Nachweise haben, um den fiktiven Veräußerungspreis und Buchwert zu belegen.
- Langfristige Planung: Entwickeln Sie eine langfristige Steuer- und Finanzstrategie, um die Auswirkungen der Wegzugsteuer und Entstrickungsteuer zu minimieren.
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Beratung durch Experten: Konsultieren Sie spezialisierte Steuerberater und Anwälte, die Erfahrung mit internationalen Steuerfragen haben.
So unterstützen wir Sie bei Insolvenz - Für Selbstständige & Gründer
Das SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. ist für Sie da. Bei uns erhalten Sie einen zertifizierten Ansprechpartner mit viel Erfahrung und den nötigen Qualifikationen, der Ihnen auf dem Weg durch die Privatinsolvenz zur Seite steht. Ohne Wartezeiten und mit guter telefonischer Erreichbarkeit profitieren Sie bei uns von einer umfangreichen Unterstützung, die über die reine Bürokratie hinausgeht. Sie müssen auch Ihre Briefe nicht mehr öffnen. Schicken Sie Ihre Post einfach direkt an uns weiter. Unsere Berater sortieren die Post für Sie und helfen Ihnen so, die Situation wieder zu überblicken. Sie erhalten von uns postalisch oder auf anderem Wege eine geordnete Einsicht.
Lernen Sie uns kennen - Wolfgang Seelig und Team persönlich für Sie da !
Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung
Was ist ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren eröffnet, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die "Entschuldung" zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem kostenlosen Erstgespräch.
Kann jeder ein Insolvenzverfahren eröffnen?
Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Fitness-Mitgliedschaft allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.
Welche Unterlagen werden bei einer Beratung benötigt?
- aktueller Einkommensbescheid(e)wie Lohn-/ Gehaltsnachweis Bewilligungsbescheid; Rentenbescheid; Beihilfe usw. Hat man mehrere Einkommen werden alle Einkommensnachweise/ Bescheide benötigt (z.B. bei ergänzenden Leistungen ALGII)
- evtl. Kindergeldbescheid
- alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
- Nachweise zu unbezahlten Rechnungen
- Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben von Rechtsanwälten usw.
HINWEIS: Diese Unterlagen müssen nicht vorsortiert sein, wir verstehen, wenn du mit der Situation überfordert bist und öffnen/sortieren deine Briefe für dich.
Gibt es unterschiedliche Insolvenzverfahren?
Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VI) gilt für alle unselbständig Tätigen (Arbeiter, Angestellte, Rentner, Arbeitslose usw.) aber auch für ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es rechtlich vorgeschrieben, dass vor Antragstellung eine anerkannte und zugelassene Insolvenzberatungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt und bei dessen Scheitern eine s. g. Negativbescheinigung für den konkreten Fall ausstellt. Wir sind eine solche Stelle und können diese Bescheinigung ausstellen.
- Das Regelinsolvenzverfahren (RI) ist ein Verfahren für Selbstständige und Freiberufler, die aktuell ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten oder für ehemalige Selbstständige die Forderungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen ehemaliger Arbeitnehmer*innen oder mehr als 18 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es nicht zwingend vorgeschrieben eine Insolvenzberatungsstelle hinzuzuziehen, unsere Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass mit Einbindung einer (unserer) Beratungsstelle die Erfolgsaussichten höher sind und vor allem Fehler vermieden werden, die zum Scheitern des Verfahrens führen können.
Was heißt: Außergerichtlicher Einigungsversuch?
Gesetzlich ist geregelt, dass einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz immer der Versuch einer außer (vor-) gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle vorauszugehen hat. Das bedeutet, dass der versuchen muss, mit allen Gläubigern eine Einigung / Vereinbarung zu erzielen. Basis des dabei zu erarbeitenden Schuldenbereinigungsplans ist das pfändbare Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners, möglicherweise auch ergänzt um freiwillige Zahlbeträge.
Wie ist der weitere Ablauf bei Gericht?
Ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz, ergänzt um die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, bei Gericht eingereicht, so wird als erster Schritt geprüft, ob alle Angaben und Anlagen soweit vollständig vorhanden sind. Der Insolvenzrichter wird in der Folge über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden (im "Normalfall" wird ein s. g. Eröffnungsbeschluss erfolgen).
Im Zuge dessen wird durch das Gericht ein Verwalter / Treuhänder eingesetzt, der in der Folge verantwortlicher Ansprechpartner ist, der auch mit der Verwertung möglicherweise vorhandener Vermögenswerte beauftragt wird, dem der Schuldner auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist, der während der nun folgenden Wohlverhaltensphase dem Gericht berichtet, der letztendlich auch das Schlussgutachten erstellt und damit das Gericht in die Lage versetzt die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) zu beschließen.
Entstehen für mich im gerichtlichen Verfahren auch Kosten?
Ja. Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten seitens des Gerichtes (Gerichts-, Verfahrenskosten) und Kosten für den Verwalter / Treuhänder. Es sollte vorsichtshalber ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden, falls die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist um diese Kosten zu begleichen.
Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit Januar 2021 nur noch 3 statt wie bisher 6 Jahre.
Was kann ich machen, wenn ich keine Unterlagen zu meinen Schulden mehr habe?
Wir können Ihnen Vordrucke zur Verfügung stellen, mit denen Sie bei der Schufa, bei anderen Auskunfteien, beim Schuldnerverzeichnis und bei Gerichtsvollziehern um Auskunft ersuchen. Die Ermittlung bei den Gerichtsvollziehern muss aber durch Sie erfolgen. Wir beraten Sie, wie Sie das am besten organisieren. Sprechen Sie uns in dem Beratungsgespräch einfach darauf an.
Könnt Ihr mir bei einer Bescheinigung nach § 850c Abs. 4 ZPO (P-Konto Bescheinigung) helfen?
Selbstverständlich! Fülle dafür einfach das vorgefertigte Formular auf unserer Homepage unter dem Punkt "P-Konto" aus und du erhältst deine Bescheinigung innerhalb von 3-4 Werktagen.
SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM E.V.
Präsident: W. Seelig
Hauptstr. 115
D-70771 L.-Echterdingen (Nähe Stuttgarter-Flughafen/Airport)
Tel.: +49 (0)711-933 42 115
Fax: 49 (0)711- 46914839
WhatsApp: 015732478936
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