Regelinsolvenz

Regelinsolvenz für Unternehmen in 2025

  • Weiterhin Selbstständig in einer Regelinsolvenz als Chance
  • Wann muss eine Regelinsolvenz eingesetzt werden?
  • Wo muss der Regelinsolvenzantrag gestellt werden?
  • Aufgaben des Unternehmens bei einer Regelinsolvenz - Schnelle Übersicht
  • Alle Details zum Ablauf einer Regelinsolvenz
  • Ablauf der Regelinsolvenz als Infografik zur Übersicht:
  • Regelinsolvenz: Erste Voraussetzungen
  • Eine Entschuldung mittels Regelinsolvenz ist unter folgenden Voraussetzungen möglich und sinnvoll:
  • Ablauf und Dauer der Regelinsolvenz:
  • Der Antrag der Regelinsolvenz beim Insolvenzgericht
  • Vor- und Nachteile der Regelinsolvenz

Weiterhin Selbstständig in einer Regelinsolvenz als Chance

Nebenbei kann die Selbstständigkeit fortgesetzt werden. Dabei muss dem Insolvenzverwalter jedoch plausibel vermittelt werden, wie dies nicht zu weiteren Schulden führen kann. Sobald freigegeben, ist es kein Problem und sogar erwünscht, durch die Selbstständigkeit Schulden abbauen zu können.

Die weitergeführte oder eröffnete Selbstständigkeit erhöht idealerweise die Chance für Gläubiger, einen Teil der Forderungen zurückzuerhalten.

Auch die Firmeninsolvenz ist eine Regelinsolvenz. Bei juristischen Personen, bzw. Firmen (GmbH, AG, UG) endet einInsolvenzverfahren mit einer Sanierung (Fortführung) oder alternativ mit einer Liquidation (Auflösung).

 

ToDo-Liste als Sicherheit

Wann MUSS eine Regelinsolvenz eingesetzt werden?

Wenn Firmen / Unternehmen zahlungsunfähige werden. Oder auch wenn Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern zahlungsunfähig werden. Dann ist keine Privatinsolvenz für Selbstständige möglich.

 

Wo muss der Regelinsolvenzantrag gestellt werden?

Der Insolvenzantrag muss beim in Ihrer Region zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Im Gegensatz zu der Verbraucherinsolvenz ist es nicht nötig, vorab einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern nötig.

 

Wichtig: Professionelle Beratung durch einen Anwalt oder Insolvenzberater wird vorab empfohlen. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Insolvenzantragskosten-Erstattungsschutz. Damit können Sie folgenschwere Risiken, wie etwa "Ablehnung einer Insolvenz mangels Masse" im Vorfeld reduzieren.

Wer ist berechtigt, eine Regelinsolvenz zu beantragen? 

Das besondere bei der Regelinsolvenz ist, dass beide Parteien antragsberechtigt sind. 

Einerseits sind es Personengesellschaften (OHG, GbR, KG…) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) Freiberufler aber auch Selbstständige.

Diese Parteien sind Gläubiger und Schuldner. Wie bereits zu der Insolvenzantragspflicht ausgeführt, sind Verbraucher bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Aufgaben des Unternehmens bei einer Regelinsolvenz - Schnelle Übersicht

  • Vorbereitung der Unterlagen.
  • Antrag beim Insolvenzgericht stellen.
  • Bestellung eines Insolvenzverwalters.
  • Gläubigerversammlung einberufen.
  • Vermögensverwertung und Schuldenbereinigung.

 

Das sind die drei Schritte des Regelinsolvenzverfahrens

 

  1. Eröffnungsverfahren 
  2. Das eigentlichen Insolvenzverfahren 
  3. Der Verfahrensabschluss

Alle Details zum Ablauf einer Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz dauert zwischen 3 und 6 Jahren. Ein Insolvenzverfahren endet mit der Sanierung oder Liquidation des Unternehmens. Um das Insolvenzverfahren zu eröffnen, muss ein Antrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Es muss ein Insolvenzgrund vorliegen.

Ablauf der Regelinsolvenz als Infografik zur Übersicht:

Ablauf einer Regelinsolvenz in 2023 als Infografik

Regelinsolvenz: Erste Voraussetzungen

Die Insolvenzeröffnung muss durch einen Regelinsolvenzantrag erfolgen. 

 

Das insolvente Unternehmen oder die/der Selbstständige kann die Regelinsolvenz beantragen. Auch die Gläubiger sind zur Antragstellung berechtigt.

 

Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen. Er hat gegebenenfalls die Zahlungen eingestellt.

Eine Entschuldung mittels Regelinsolvenz ist unter folgenden Voraussetzungen möglich und sinnvoll:

Bei fehlender Möglichkeit, Schulden aufgrund von Zahlungsunfähigkeit begleichen zu können – Schulden können nicht mehr getilgt werden.

Auch drohende Zahlungsunfähigkeit macht eine Regelinsolvenz sinnvoll. § 18 S. 2 InsO legt hier „einen Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde“.

 

Bei Überschuldung: Das Vermögen des Schuldners reicht nicht, alle Verbindlichkeiten zu begleichen. Wenn die Unternehmensfortführung in den folgenden zwölf Monaten als äußerst unwahrscheinlich gilt.

Bei selbstständiger Tätigkeit

Eine Verbraucherinsolvenz wäre dann die passendere Verfahrensart

 

  1. Ihr Lebensmittelpunkt sollte sich in Deutschland befinden.
  2. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ist das Voraussetzung ( § 2 InsO  ). 
  3. Nach Eröffnung des Ersttermins mit Insolvenzverwalter kann bei Wunsch ein Umzug ins Ausland stattfinden.

Seltene Alternativen und Ausnahmen

Aus einer Selbstständigkeit (die etwa früher ausgeübt wurde) sind mehr als 19 Gläubiger vorhanden ( § 305 Abs. 1 InsO )

Das Insolvenzgericht bestimmt über den möglichen Start der Regelinsolvenz:

Eine Verbraucherinsolvenz wäre dann die passendere Verfahrensart

 

  1. Ihr Lebensmittelpunkt sollte sich in Deutschland befinden.
  2. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ist das Voraussetzung ( § 2 InsO ). 
  3. Nach Eröffnung des Ersttermins mit Insolvenzverwalter kann bei Wunsch ein Umzug ins Ausland stattfinden.

Dauer der Regelinsolvenz:

In der Regel dauert diese ein bis zwei Jahre. Das hängt vom Aufwand der Prüfung aller Geschäftsunterlagen, sowie der Höhe der Schulden und es verbleibenden Kaptials ab. Das gesamte Insolvenzverfahren endet damit für die jeweiligen Unternehmen // Kapitalgesellschaften.

Der Antrag der Regelinsolvenz beim Insolvenzgericht:

Dieser ist von mindestens einem Mitglied des verantwortlichen „Vertretungsorgans“ (z.B. CEO, Vorstand…) zu stellen. Oder durch einen Gläubiger.

>> Den Antrag als PDF finden Sie hier zum Download <<

Verpflichtungen während dieser sog. Wohlverhaltensphase sind:

>> Die Regelinsolvenz wurde beantragt und mit Tag der Verfahrenseröffnung startet die dreijährige Wohlverhaltensphase. Wähend dieser Zeit gilt die Erwerbs- und Mitteilungspflicht. Der Insolvenzverwalter muss während dieser Phase umgehend informiert werden, sollten sich Einkommens- oder entsprechende Lebensverhältnisse ändern. 

Möglichkeiten für Geschäftstätigkeiten und Einkünfte:

Von Unternehmensgründung bis hin zu Fortführung der Selbstständigkeit, gibt es auch während der Regelinsolvenz Chancen, die Schulden schneller abzubauen. Der Weiterführung 

Abschluss des Verfahrens der Regelinsolvenz:

Seit Oktober 2020 maximal nach 3 Jahren. Die früheren Verfahren dauerten je nach Rate der Schuldenrückzahlung (Tilgung) 3, 5 oder 6 Jahre.

 

Statt die Regelinsolvenz in Anspruch zu nehmen, kann man versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. Bei erfolgreichem Abschluss dieses Vergleichs erreicht man deutlich schneller die Schuldenfreiheit. Im Durchschnitt dauert es nur etwa drei Monate, bis der Vergleich abgeschlossen ist und man schuldenfrei ist. Dies gilt jedoch nur, wenn man eine Einmalzahlung leisten kann. Wenn man sich auf einen außergerichtlichen Vergleich mit Ratenvereinbarung einlässt, dauert es genauso lange wie bei einer Regelinsolvenz.

 

Falls die Voraussetzungen für einen Insolvenzplan erfüllt sind, kann man bereits innerhalb eines Jahres schuldenfrei werden.Das ist oft langfristig kostengünstiger.

Welche Besonderheiten gelten für Arbeitsverträge während dem Verfahren?

Die Arbeitsverträge bestehen trotz Insolvenzeröffnung fort.

Die Arbeitgeberrechte und -pflichten können vom Insolvenzverwalter übernommen werden. Der Schuldner bleibt nur dann rechtlich in der Arbeitgeberstellung, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung anordnet. Das kann im Eröffnungsbeschluss auf Antrag des Schuldners bei Zustimmung der Gläubiger geschehen.

Sozialversicherung des Arbeitnehmers

Die Verpflichtung zur Beitragszahlung zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt vom Verfahren unberührt. Die Beiträge zur Unfallversicherung können prinzipiell entfallen. Doch nur, wenn die Arbeitnehmer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse von der Arbeit freigestellt werden.

Insolvenzgeld durch Agentur für Arbeit

Kann der Arbeitgeber keine Gehälter mehr zahlen, springt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche ein. 

Dies geschieht in Form von Insolvenzgeld nach § 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III

 

Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses (z. B. Insolvenzeröffnung, Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse) für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses. Innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis können Arbeitnehmerbei der zuständigen Arbeitsagentur Insolvenzgeld beantragen.

 

Zuständig ist die Arbeitsagentur, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Der Antragkann dort bis max. 2 Monate nach Beginn nachgeholt werden.

 Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/insolvenzgeld

Kündigung der Arbeitsverhältnisse

Die Kündingungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, außer es gilt vereinbarte kürzere Frist, eine längere Kündigungsfrist wird jedoch durch die Regelinsolvenz ausgehebelt.

 Diese verkürzte Kündigungsfrist wird gegenüber sämtlichen längeren Kündigungsfristen, Regelungen und Befristungen oder andersartigen Vereinbarungen geltend. Gleichgültig ob der rechtlichen oder tariflichen Grundlagen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses sind die Insolvenzregelungen vorrangig.

Vor- und Nachteile der Regelinsolvenz

Vorteile

  • Die Selbstständigkeit kann fortgeführt werden und Unternehmertätigkeit ebenfalls. Für natürliche Personen als leitender Geschäftsführer weiter zu arbeiten kann ebenfalls sinnvoll sein.
  • Alles wird kalkulierbarer, denn die maximale Dauer und auch das Geld, das zum Leben bleibt, steht fest.
  • Die finanzielle Lebensgrundlage wird durch Pfändungsfreibeträge im sog. P-Konto geschützt. 
  • Schutz vor Gläubigerforderungen. Denn dadurch bleiben auch Mahnung und Vollstreckungbescheide via Post aus. Das entlastet sehr.
  • Finanzieller Neuanfang möglich: Die Regelinsolvenz ermöglicht es verschuldeten Firmen und Gesellschaften, nach Abschluss des Verfahrens einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten, da sie von den meisten Schulden befreit sind.

 

Nachteile

  • Insolvenzveröffentlichung: Unter Insolvenzbekanntmachungen kann jeder sehen, wer ein Insolvenzverfahren durchläuft.
  • Schufa-Eintrag: Dieser wird erst drei Jahre nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
  • Öffentliche Registrierung mit SCHUFA Eintrag: Die Tatsache, dass man eine Regelinsolvenz durchläuft, wird in das Insolvenzregister eingetragen und ist somit öffentlich einsehbar. Dies kann Auswirkungen auf das Ansehen und die Kreditwürdigkeit haben. Der Eintrag wird erst drei Jahre nach Restschuldbefreiung gelöscht.
  • Verlust von Vermögen & Pfändungen: Während des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter das pfändbare Vermögen des Schuldners verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Das kann den Verlust von finanziellen Werten, wie beispielsweise Immobilien oder Fahrzeugen, zur Folge haben.
  • Langwieriger Prozess: Die Regelinsolvenz ist ein komplexes Verfahren, welches mehrere Jahre dauern kann. Während dieser Zeit ist der Schuldner an bestimmte Vorgaben und Verpflichtungen gebunden.
  • Geringere Chancen auf Kredit: Nach einer Regelinsolvenz kann es schwierig sein, in absehbarer Zeit Kredite oder Darlehen zu erhalten, da die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigt sein kann.

Lernen Sie uns kennen - Wolfgang Seelig und Team persönlich für Sie da !

Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren eröffnet, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die "Entschuldung" zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem kostenlosen Erstgespräch.

Kann jeder ein Insolvenzverfahren eröffnen?

Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Fitness-Mitgliedschaft allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.

Welche Unterlagen werden bei einer Beratung benötigt?

  • aktueller Einkommensbescheid(e)wie Lohn-/ Gehaltsnachweis Bewilligungsbescheid; Rentenbescheid; Beihilfe usw. Hat man mehrere Einkommen werden alle Einkommensnachweise/ Bescheide benötigt (z.B. bei ergänzenden Leistungen ALGII)
  • evtl. Kindergeldbescheid
  • alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
  • Nachweise zu unbezahlten Rechnungen
  • Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben von Rechtsanwälten usw.

HINWEIS: Diese Unterlagen müssen nicht vorsortiert sein, wir verstehen, wenn du mit der Situation überfordert bist und öffnen/sortieren deine Briefe für dich.

Gibt es unterschiedliche Insolvenzverfahren?

Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.

  1. Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VI) gilt für alle unselbständig Tätigen (Arbeiter, Angestellte, Rentner, Arbeitslose usw.) aber auch für ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es rechtlich vorgeschrieben, dass vor Antragstellung eine anerkannte und zugelassene Insolvenzberatungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt und bei dessen Scheitern eine s. g. Negativbescheinigung für den konkreten Fall ausstellt. Wir sind eine solche Stelle und können diese Bescheinigung ausstellen.
  2. Das Regelinsolvenzverfahren (RI) ist ein Verfahren für Selbstständige und Freiberufler, die aktuell ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten oder für ehemalige Selbstständige die Forderungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen ehemaliger Arbeitnehmer*innen oder mehr als 18 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es nicht zwingend vorgeschrieben eine Insolvenzberatungsstelle hinzuzuziehen, unsere Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass mit Einbindung einer (unserer) Beratungsstelle die Erfolgsaussichten höher sind und vor allem Fehler vermieden werden, die zum Scheitern des Verfahrens führen können.

Was heißt: Außergerichtlicher Einigungsversuch?

Gesetzlich ist geregelt, dass einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz immer der Versuch einer außer (vor-) gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle vorauszugehen hat. Das bedeutet, dass der versuchen muss, mit allen Gläubigern eine Einigung / Vereinbarung zu erzielen. Basis des dabei zu erarbeitenden Schuldenbereinigungsplans ist das pfändbare Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners, möglicherweise auch ergänzt um freiwillige Zahlbeträge.

Wie ist der weitere Ablauf bei Gericht?

Ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz, ergänzt um die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, bei Gericht eingereicht, so wird als erster Schritt geprüft, ob alle Angaben und Anlagen soweit vollständig vorhanden sind. Der Insolvenzrichter wird in der Folge über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden (im "Normalfall" wird ein s. g. Eröffnungsbeschluss erfolgen).

Im Zuge dessen wird durch das Gericht ein Verwalter / Treuhänder eingesetzt, der in der Folge verantwortlicher Ansprechpartner ist, der auch mit der Verwertung möglicherweise vorhandener Vermögenswerte beauftragt wird, dem der Schuldner auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist, der während der nun folgenden Wohlverhaltensphase dem Gericht berichtet, der letztendlich auch das Schlussgutachten erstellt und damit das Gericht in die Lage versetzt die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) zu beschließen.

Entstehen für mich im gerichtlichen Verfahren auch Kosten?

Ja. Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten seitens des Gerichtes (Gerichts-, Verfahrenskosten) und Kosten für den Verwalter / Treuhänder. Es sollte vorsichtshalber ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden, falls die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist um diese Kosten zu begleichen.

Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit Januar 2021 nur noch 3 statt wie bisher 6 Jahre.

Was kann ich machen, wenn ich keine Unterlagen zu meinen Schulden mehr habe?

Wir können Ihnen Vordrucke zur Verfügung stellen, mit denen Sie bei der Schufa, bei anderen Auskunfteien, beim Schuldnerverzeichnis und bei Gerichtsvollziehern um Auskunft ersuchen. Die Ermittlung bei den Gerichtsvollziehern muss aber durch Sie erfolgen. Wir beraten Sie, wie Sie das am besten organisieren. Sprechen Sie uns in dem Beratungsgespräch einfach darauf an.

Könnt Ihr mir bei einer Bescheinigung nach § 850c Abs. 4 ZPO (P-Konto Bescheinigung) helfen?

Selbstverständlich! Fülle dafür einfach das vorgefertigte Formular auf unserer Homepage unter dem Punkt "P-Konto" aus und du erhältst deine Bescheinigung innerhalb von 3-4 Werktagen.

SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM E.V.

Präsident: W. Seelig

Hauptstr. 115

D-70771 L.-Echterdingen (Nähe Stuttgarter-Flughafen/Airport)

Tel.: +49 (0)711-933 42 115

Fax: 49 (0)711- 46914839

WhatsApp: 015732478936

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