Wie kann da das Insolvenzplanverfahren 2026 zur Sanierung / Entschuldung eingesetzt werden?
Inhaltsangabe
Das Insolvenzplanverfahren kann sowohl in der Unternehmensinsolvenz als auch in der Privatinsolvenz angewendet werden. In beiden Fällen ist das Ziel, die wirtschaftliche Situation des Schuldners zu sanieren und die Gläubiger zu befriedigen. Der Plan muss von den Gläubigern und dem Gericht bestätigt werden.
Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und Unternehmensinsolvenz
Hier eine Übersicht über die Hauptunterschiede zwischen dem Insolvenzplanverfahren für Privatpersonen und Unternehmen:
| Merkmal |
Insolvenzplanverfahren Privat |
Insolvenzplanverfahren Unternehmen |
| Ziel |
Entschuldung des Schuldners |
Sanierung und Fortführung des Unternehmens |
| Betroffene |
Privatpersonen |
Unternehmen, Selbstständige |
| Insolvenzgründe |
Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit |
Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit |
| Insolvenzplan |
Plan zur Schuldentilgung und Entschuldung |
Plan zur Sanierung und Umstrukturierung des Unternehmens |
| Gläubigerbeteiligung |
Gläubiger stimmen über den Plan ab |
Gläubiger stimmen über den Plan ab |
| Insolvenzverwalter |
In der Regel bestellt |
In der Regel bestellt |
| Restschuldbefreiung |
Möglich nach Erfüllung des Plans |
Nicht üblich, da Unternehmenssanierung im Fokus |
| Dauer |
Abhängig von der Erfüllung des Plans |
Abhängig von der Umsetzung des Sanierungsplans |
Bitte beachten Sie, dass dies eine sehr stark vereinfachte Darstellung der Unterschiede zwischen dem Insolvenzplanverfahren für Privatpersonen und Unternehmen ist.
Ein Weg zur Sanierung Ihres Unternehmens
Das Insolvenzplanverfahren bietet für Unternehmen die Möglichkeit, sich in finanziellen Schwierigkeiten zu sanieren und gleichzeitig den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. Es ermöglicht eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch des Unternehmens berücksichtigt. Stimmen sowohl das Gericht als auch die Gläubiger zu, ersetzt die Planinsolvenz das reguläre Insolvenzverfahren.
Leitfaden zum regulären Insolvenzplanverfahren
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Beratung und Vorbereitung:
Ein erfahrener Insolvenzberater oder Anwalt beurteilt Ihre finanzielle Situation und erarbeitet mit Ihnen mögliche Strategien. Es ist wichtig, dass Sie so früh wie möglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
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Beantragung des Insolvenzverfahrens:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Ein vorläufiger Insolvenzplan sollte beigelegt werden. Dieser Insolvenzplan liefert einen ersten Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und beschreibt Schritte für seine Sanierung.
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Erstellung des endgültigen Insolvenzplans:
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der endgültige Plan erstellt, der Sanierungsmaßnahmen und die Auswirkungen auf die Gläubiger detailliert beschreibt. Dieser enthält idealerweise detaillierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gläubiger.
Aufbau des Insolvenzplans: Zwei wichtige Abschnitte
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Darstellender Teil:
Dieser Abschnitt beschreibt die wirtschaftliche Situation und geplante Maßnahmen, um das Insolvenzverfahren voranzutreiben ( Grundlage für die geplante Gestaltung der Rechte der Beteiligten nach § 220 InsO). Dieser Abschnitt gibt den Gläubigern wichtige Informationen, damit sie sich ein Bild davon machen können, ob sie dem Plan zustimmen sollten oder nicht.
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Gestaltender Teil: Hier wird festgelegt, wie sich die Rechte der Beteiligten durch den Plan ändern. Die Gläubiger werden in Gruppen unterteilt, und jede Gruppe erhält bestimmte Rechte (§ 221 InsO). Alle Gläubiger innerhalb einer Gruppe werden gleich behandelt. In diesem Abschnitt steht auch, wie die Schulden beglichen werden sollen. Es kann zum Beispiel festgelegt werden, welche Schulden sofort bezahlt, welche später bezahlt und welche ganz erlassen werden sollen.
Abstimmung und Umsetzung des Insolvenzplans
Der Plan wird den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Stimmen alle Gläubigergruppen zu und wird der Plan durch das Gericht bestätigt, kann die Umsetzung beginnen.
Danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen kann fortgeführt werden.
Umsetzung des Insolvenzplans und Fortführung des Unternehmens:
Nach Bestätigung des Insolvenzplans wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit fortsetzen. Der Insolvenzplan wird umgesetzt und das Unternehmen saniert.
Wenn Sie sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden und überlegen, ob das Insolvenzplanverfahren für Ihr Unternehmen geeignet ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, den besten Weg für Ihr Unternehmen zu finden.