Erstberatung für Unternehmen
Ihr Unternehmen ist in finanzielle Not geraten? Wir helfen Ihnen bei Restrukturierung, Insolvenzanmeldung und bei allen weiteren Schritten zur Schuldenreduktion.
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Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung? Das sollte vorab detailliert geprüft werden
Die GmbH sollte aber unabhängig durch eine professionelle Beratung prüfen lassen, ob ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (z.B. Schutzschirmverfahrennach § 270b InsO) am sinnvollsten ist. Bei diesem behält die Geschäftsführung die Kontrolle und kann das Unternehmen selbst sanieren. Das Ganze unter Aufsicht eines Sachwalters.
Wichtig zu wissen: „Bei der einer GmbH-Insolvenz ist keine Rechtschuldbefreiung möglich, da es sich bei einer GmbH um eine juristische Person handelt“
Der zeitliche Rahmen zur Entscheidung in Bezug auf Fortführung der GmbH ist eng:
Binnen eines Monats muss der Insolvenzverwalter nach § 35 der Insolvenzordnung Absatz 3, eine Erklärung abgeben, ob der Betrieb aus der Insolvenzmasse freigegeben wird oder nicht.
Das soll frühzeitig Klarheit darüber schaffen, ob die Einnahmen und -Ausgaben aus dem Betrieb beim Inhaber verbleiben und dieser seinen Lebensunterhalt dadurch verdienen kann oder nicht.
Die Eigenverwaltung durch den Inhaber kann die Folge einer Erklärung, durch den Insolvenzverwalter sein – Die Insolvenz in Eigenverwaltung beginnt:
Mit Zugang des Schreibens zur Freigabe verfügt der Unternehmensinhaber wieder über sein Unternehmen. Alle Betriebseinnahmen und auch der Gewinn verbleiben dann bei ihm. Diese gehen nicht an den Insolvenzverwalter über. Die neu entstehenden Betriebsausgaben müssen ab diesem Zeitpunkt, wie bei regulärer Selbstständigkeit, selbst getragen werden.
Das bedeutet, dass die Geschäftsführung weitgehend in den Händen des bisherigen Geschäftsführers bleibt, und er selbst die Rolle des Insolvenzverwalters übernimmt, während ein vom Gericht bestellter Sachwalter (anstelle eines Insolvenzverwalters) das Verfahren überwacht. Voraussetzungen sind die Einverständniserklärungen des Gerichts und der Gläubiger. Diese Option ist häufig vorteilhaft, um die Kontrolle über die Firma zu behalten und einen Sanierungs- und Restrukturierungsplan umsetzen zu können.
Wichtige Vorraussetzung für die Insolvenz in Eigenverwaltung
Ein Sanierungsexperte, der beratend zur Seite steht, sollte unbedingt genutzt werden Denn kaum ein Geschäftsführer ist gleichzeitig fachlich versiert genug, inhaltlich als Insolvenzverwalter aufzutreten, und das eigenen Unternehmen zu führen, selbst wenn er offiziell in dessen Rolle schlüpft.