Schuldenfrei in drei Jahren – Beginnen Sie jetzt mit Ihrem Neuanfang!
In unserem Büro bieten wir eine umfangreiche und individuelle Schuldenberatung für Firmen / Unternehmen (GmbHs, UGs etc.), Selbstständige und Privat.
Kostenlose Erstberatung -Stuttgart & Umgebung
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Herzlich willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. im Großraum Stuttgart. Wir bieten Beratungen in allen Fragen rund ums Thema Schulden an. Egal, ob Sie als Privatperson oder mit Ihrer Firma vor einem Insolvenzverfahren stehen: Wir helfen Ihnen bei jedem Schritt mit Rat und Tat. Erfahren Sie alles über unsere Beratungs-Angebote zur Insolvenz und erhalten Sie erste Informationen zu den verfügbaren Möglichkeiten. Wir lassen Sie nicht allein.
Wir arbeiten bereits seit über 10 Jahren erfolgreich mit privaten und geschäftlichen Schuldnern zusammen. Dabei konnten wir schon viele Menschen durch die Insolvenz zur Schuldenfreiheit begleiten. Die Verbesserung Ihrer finanziellen Situation liegt uns persönlich am Herzen. Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche ein. Unser Leistungsangebot richtet sich sowohl an verschuldete Privatpersonen als auch an Firmen (GmbH / UG) und Selbstständige.
Über uns
Erfahren Sie mehr über mich und mein Team vom SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V.. Unsere Kompetenzen stützen sich auf persönliche Erfahrungen und fachliche Qualifikationen.
Insolvenzberatung
Wir begleiten Sie kompetent durch die Insolvenz und geben Ihnen alle nötigen Informationen an die Hand. Erfahren Sie hier mehr.
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Wenn Sie als Privatperson Insolvenz anmelden, haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch einige Rechte. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
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Kontakt
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HINWEIS: Diese Unterlagen müssen nicht vorsortiert sein, wir verstehen, wenn du mit der Situation überfordert bist und öffnen/sortieren deine Briefe für dich.
Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren eröffnet, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die "Entschuldung" zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem kostenlosen Erstgespräch.
Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Fitness-Mitgliedschaft allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.
Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.
Gesetzlich ist geregelt, dass einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz immer der Versuch einer außer (vor-) gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle vorauszugehen hat. Das bedeutet, dass der versuchen muss, mit allen Gläubigern eine Einigung / Vereinbarung zu erzielen. Basis des dabei zu erarbeitenden Schuldenbereinigungsplans ist das pfändbare Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners, möglicherweise auch ergänzt um freiwillige Zahlbeträge.
Ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz, ergänzt um die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, bei Gericht eingereicht, so wird als erster Schritt geprüft, ob alle Angaben und Anlagen soweit vollständig vorhanden sind. Der Insolvenzrichter wird in der Folge über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden (im "Normalfall" wird ein s. g. Eröffnungsbeschluss erfolgen).
Im Zuge dessen wird durch das Gericht ein Verwalter / Treuhänder eingesetzt, der in der Folge verantwortlicher Ansprechpartner ist, der auch mit der Verwertung möglicherweise vorhandener Vermögenswerte beauftragt wird, dem der Schuldner auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist, der während der nun folgenden Wohlverhaltensphase dem Gericht berichtet, der letztendlich auch das Schlussgutachten erstellt und damit das Gericht in die Lage versetzt die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) zu beschließen.
Ja. Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten seitens des Gerichtes (Gerichts-, Verfahrenskosten) und Kosten für den Verwalter / Treuhänder. Es sollte vorsichtshalber ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden, falls die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist um diese Kosten zu begleichen.
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit Januar 2021 nur noch 3 statt wie bisher 6 Jahre.
Wir können Ihnen Vordrucke zur Verfügung stellen, mit denen Sie bei der Schufa, bei anderen Auskunfteien, beim Schuldnerverzeichnis und bei Gerichtsvollziehern um Auskunft ersuchen. Die Ermittlung bei den Gerichtsvollziehern muss aber durch Sie erfolgen. Wir beraten Sie, wie Sie das am besten organisieren. Sprechen Sie uns in dem Beratungsgespräch einfach darauf an.
Selbstverständlich! Fülle dafür einfach das vorgefertigte Formular auf unserer Homepage unter dem Punkt "P-Konto" aus und du erhältst deine Bescheinigung innerhalb von 3-4 Werktagen.
SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM E.V.
Präsident: W. Seelig
Hauptstr. 115
D-70771 L.-Echterdingen (Nähe Stuttgarter-Flughafen/Airport)
Tel.: +49 (0)711-933 42 115
Fax: 49 (0)711- 46914839
WhatsApp: 015732478936
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*Termine am Samstag immer nur am ersten Samstag des Monats und nur für Berufstätige oder selbständig tätige, wenn ein Termin unter der Woche nicht möglich ist. Telefonate können Samstags nicht entgegengenommen werden! Sonntag und Feiertage geschlossen.